Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 72

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


11.38.36

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Kinder­betreu­ungsgeld ist unbestritten ein familienpolitischer Meilenstein. Es ist im Jahr 2002 eingeführt worden, und gegen eine Weiterentwicklung haben wir im Grunde genom­men gar nichts, sondern es ist sogar von Vorteil, wenn sich das weiterentwickelt.

Auch der Gestaltung des Kinderbetreuungsgeldes in der Form, dass man verschiedene Wahlmöglichkeiten hat, verschließen wir uns nicht, denn jede Familie hat ja sozusagen andere Rahmenbedingungen. Es ist unterschiedlich von einer Familie zur anderen.

Das Wichtigste an dieser Novelle ist, wenn ich mir das jetzt so anschaue: Es gibt zwei neue Varianten dazu.

Auf der einen Seite müssen wir uns immer die Frage vor Augen halten: Wie erreichen wir eine bessere Väterbeteiligung? Wie wird es attraktiv, dass sich auch Väter an der Kindererziehung beteiligen? Wie verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? – Diese Bewusstseinsbildung muss vorangetrieben werden.

Und andererseits: Wie funktioniert es mit dem Wiedereinstieg ins Berufsleben? – Das ist auch wieder von einem zum anderen Fall unterschiedlich.

Das hat uns gezeigt, dass, wenn jemand länger Babypause macht, es halt schwieriger wird, in den Beruf wieder einzusteigen. – Das ist das eine.

Frau Kollegin Binder-Maier von der SPÖ hat gemeint, das Wichtigste dabei sei eigentlich die Armutsbekämpfung, und die beste Armutsbekämpfung seien Arbeit und Einkommen. Ich kann ihr da zu hundert Prozent zustimmen, das ist so. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Kollegin Binder-Maier, gerade wir sind es, die einen Mindestlohn von 1 300 € brutto fordern, wo mindestens 1 000 € netto herauskommen. Man muss sich einmal hinter die Ohren schreiben, dass das auch wichtig ist, und dazu auch stehen.

Nun, wir haben jetzt eine vierte und fünfte Variante beim Kinderbetreuungsgeld, die auf das Einkommen der Eltern abzielt. Erwerbstätige Eltern sollen 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens bis zum maximalen Betrag von 2 000 € erhalten können, wobei der Bezugsanspruch je Elternteil auf zwölf Monate begrenzt ist. Auf der anderen Seite ist für Personen, die kein oder ein geringeres Einkommen haben, ein Kinderbetreu­ungsgeld in der Höhe von 1 000 € vorgesehen, das zwölf Monate plus zwei Monate ausbezahlt werden soll. Dies ist als Variante neben den bisherigen drei Pauschalmodellen vorgesehen.

Die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wird um eine individuelle Zuver­dienstgrenze in Höhe von 60 Prozent der maßgeblichen Einkünfte im letzten Kalen­derjahr vor der Geburt des Kindes ergänzt. Es wird also diese Zuverdienstgrenze weiterhin geben, gegen die wir – meine Fraktion und auch ich – uns generell ausge­sprochen haben. Die pauschale Zuverdienstgrenze in Höhe von 16 200 € bleibt weiter bestehen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung sowie sonstige Einkünfte oder Funktionsgebühren werden dabei nicht berücksichtigt. Das ist meiner Meinung nach eine totale Ungleichbehandlung gegenüber jedem unselbständig Erwerbstätigen. Durch verschiedene Zuverdienstgrenzen wird alles komplizierter und wird der Verwal­tungsaufwand höher. Es gibt natürlich die einzelnen Broschüren, die an die Leute verschickt werden, wo man sich informieren kann. Aber es ist halt einmal so, dass


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