Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 73

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durch die Zuverdienstgrenze es zur Ungleichbehandlung und zu einer Steigerung des Verwaltungsaufwandes kommt. Wie ich vorhin schon gesagt habe: Jede Familie hat andere Rahmenbedingungen.

Die Erhöhung des Mehrlingszuschlages – das hat meine Kollegin Haubner schon gesagt – in den pauschalen Kurzvarianten auf 50 Prozent des jeweiligen Tagesbe­tra­ges sehen wir positiv. Wir halten es für außerordentlich positiv, dass da eine Weiter­entwicklung erfolgt ist.

Was wir eigentlich nicht gutheißen, ist, dass man wieder einen Schritt zurück macht. Mit der Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes wird nämlich die ursprünglich erbrachte Betreuungsleistung an den eigenen Kindern zusätzlich zur Familienleistung als Versicherungsleistung oder als zusätzliches Einkommen gesehen. Und dieser Konnex zwischen Einkommen und Betreuungsleistung für die Kinder sollte eigentlich nicht bestehen, denn uns sollte jedes Kind gleich viel wert sein.

Ich meine, durch die Anpassung der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ist es ja gege­ben, aber nicht durch die individuelle, also unterschiedliche Zuverdienstgrenze. Und dadurch führt man wiederum sozusagen durch die Hintertür das ehemalige Karenzgeld ein.

Geschätzte Damen und Herren! Fazit ist: Die vorliegende Regelung bringt sozusagen keine Aufhebung der Zuverdienstgrenze, der Verwaltungsaufwand wird damit größer. Frau Staatssekretärin, Sie haben im Ausschuss gesagt, es würde Mehrkosten in Höhe von 300 Millionen verursachen, würde man die Zuverdienstgrenze fallen lassen. Aber rechnen Sie einmal jetzt den erhöhten Verwaltungsaufwand dagegen, das wäre dabei auch zu berücksichtigen. (Beifall beim BZÖ.)

11.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


11.44.18

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Heute ist ein wichtiger Tag und ein guter Tag für die zukünftigen Mütter und Väter und ein wichtiger Tag in gesellschafts­politi­scher Hinsicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wollen wir nun mit dieser Beschlussfassung, mit der Einführung des einkom­mensabhängigen Karenzgeldes erreichen? – Vier Ziele möchte ich aufzählen: erstens die Erhöhung der Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung, zweitens die Verbes­se­rung der Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, drittens die Erhöhung der Gebur­tenrate und viertens die Verbesserung der finanziellen Situation der Familien.

Die Erhöhung der Väterbeteiligung ist aus drei Gründen besonders wichtig. Wenn sich Väter mit ihren Babys beschäftigen, wird die emotionale Bindung größer, und das ist auch für die Zukunft wichtig. Wir müssen daran denken, dass sich vielleicht die eine oder andere Familie wieder trennt. Und daher ist es wichtig, dass eine entsprechende Emotion vom Vater zum Kind gegeben ist.

Und es ist wichtig, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir eine Gesellschaft haben, wo sich Väter und Mütter um die Babys, um die Kinder kümmern. Wir brauchen keine vaterlose Gesellschaft, sondern wir brauchen eine Gesellschaft, wo sich beide Eltern­teile zuständig fühlen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieses einkommensabhängige Karenzgeld ist auch für die Verbesserung der Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt sehr wichtig, weil dann der Arbeitgeber selbstver­ständlich damit rechnen muss, dass nicht nur die Frau eine bestimmte Zeit dem


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