Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 75

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und den Wiedereinstieg, wie meine Vorrednerin gesagt hat, von Frauen zu fördern. Der vorgelegte Entwurf unterstützt leider nur die Väterbeteiligung und bis zu einem gewissen Maß auch den Wiedereinstieg, aber von sozialer Gerechtigkeit, von Existenz­sicherung kann keine Rede sein.

Sie sind in die richtige Richtung gegangen. Ob jetzt 10 Prozent, zehn kleine Schritte oder große Schritte, mag eine Geschmacksfrage sein. Aber Sie sind – und das habe ich Ihnen schon im Familienausschuss gesagt – leider gleich in die falsche Richtung abgebogen.

Sie, die Damen und Herren von der ÖVP, tun, was Sie immer tun, wenn Sie über Errungenschaften für Familien sprechen und diese abfeiern: Sie meinen damit nur bestimmte Familien – und sparen andere aus! Mittlerweile sollte aber auch bei Ihnen in der ÖVP angekommen sein, dass die heile Familie so, wie Sie sie definieren, nicht mehr ausschließlich existiert. Es gibt AlleinerzieherInnen, es gibt Patchwork-Situ­ati­onen, auch das sind heile Familien, auch das sind existierende Familien. Und wir alle kennen solche Familien.

In Ihrem Gesetz ist kaum Raum für Alleinerziehende und Patchwork-Familien vor­gesehen. Ganz im Gegenteil: Sie schaffen hier sogar zwei verschiedene Gruppen von Alleinerziehenden: erstens jene, wo Sie Härtefälle definieren – keine Frage, die definierten Härtefälle sind tatsächlich Härtefälle, beispielsweise Alleinerziehende, deren Partner verstorben ist, oder Alleinerziehende, wo der andere Elternteil eine Haftstrafe abbüßen muss –, und zweitens jene, denen Sie ausdrücklich oder still­schweigend Missbrauch unterstellen und die Sie daher anders behandeln als die erste Gruppe. Und das darf und kann nicht sein! (Beifall bei den Grünen.)

Aber es geht noch weiter: Sie schaffen einen Zuschuss, der nicht existenzsichernd ist. Gehen wir davon aus, dass jemand die längste Variante wählt: 36 Monate, 436 € monatlich, bekommt einen Zuschuss, der dankenswerterweise oder glücklicherweise jetzt nicht mehr zurückgezahlt werden muss, sondern eine tatsächliche Beihilfe ist, in Höhe von 180 € und darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, also derzeit 357 €. Diese alleinerziehende Person kommt auf insgesamt 973 €. Die Armutsgefähr­dungsschwelle für eine erwachsene Person mit einem Kind liegt derzeit aber bei rund 1 245 €, also 300 € Unterschied. Und da verstehe ich die SPÖ überhaupt nicht, dass sie hier mitgehen kann. Und da verstehe ich auch Sie, Frau Ministerin, nicht, dass Sie Ihren anfänglichen von uns sehr wohlwollend unterstützten Widerstand dagegen, hier keine Ungleichbehandlung einkehren zu lassen, aufgegeben haben und umgefallen sind. Und das entbehrt auch jeglicher Logik. Mit logischen Argumenten können Sie das nicht erklären.

Aber wir haben Hoffnung, denn gestern hat Kollegin Ablinger gezeigt, dass es auch bei der SPÖ noch Kolleginnen mit Rückgrat gibt, indem sie sich bei der Abstimmung zum Fremdenrechtspaket nicht ihrer Fraktion angeschlossen, sondern sich der Stimme enthalten hat. Und wir hoffen, dass es noch mehrere Kolleginnen und auch Kollegen gibt, die hier Rückgrat zeigen und für Österreichs Familien wirklich soziale Gerechtig­keit wollen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir wollen Armut bekämpfen – und nicht die Armen! Und wir fordern Sie alle auf, uns hier zu folgen.

Kollegin Glawischnig hat es schon angesprochen: Nicht nur das Kinderbetreuungsgeld selbst, sondern auch die Kinderbetreuungseinrichtungen sind eine wichtige Rahmen­bedingung für unsere Familien. Hier wäre es wichtig, auch einmal zu hinterfragen, ob die Tatsache, dass so viele Familien die längere Variante wählen, nicht auch mit der Tatsache zusammenhängt, dass es eben für kleine Kinder nur eine geringe Zahl von Kinderbetreuungseinrichtungsangeboten gibt. Wir werden entsprechende Anträge ein-


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