Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 83

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen,

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 in der 41. Sitzung des Nationalrates am 22.10.2009

Über die gesellschaftspolitische Bedeutung hinaus stellen die Familien auch einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Leistungen, die in österreichischen Fa­milien gratis erbracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Unter­suchungen gestützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand für die unentgeltlichen Leistungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund 60 Milliarden Euro (berechnet nach Mindestlohntarifen brutto inklusive Überstunden­abgeltungen) beziffern lässt. Rund 80% der Familienarbeit wird von Frauen getragen.

Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Der Verdienstentgang von Frauen erreicht − je nach Kinderzahl und Erwerbstätigkeit der Mutter − kumuliert bis zum 17. Lebensjahr des Kindes zwischen 107.000 € und 220.000 €. Die öffentlichen Transfers betragen im Durchschnitt aller kinderbetreuenden Haushalte 10% des Nettohaushaltseinkommens und gleichen damit die Kinderkosten nicht aus.

Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes unter der damaligen Bundesregierung Schüssel/Riess-Passer im Jahr 2002 wurde diese Familienleistung nicht erhöht. Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld erfuhren einmalige Erhöhungen, was aber die ständige Teuerung bei weitem nicht wettmacht. Der Wertverlust des Kinderbetreuungsgeldes beträgt bereits über 18%, jener der Familienbeihilfe trotz der Einführung der 13. Familienbeihilfezahlung liegt bei 13%.

Im Gegensatz zu den Pensionen bzw. der von der Regierung versprochenen bedarfs­orientierten Mindestsicherung werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinder­ab­setzbetrag und Pflegegeld nicht regelmäßig erhöht. Angesichts einer Inflationsrate seit 2000 von 20% wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Familienleistungen immer augenscheinlicher. Für die Pensionen ist ab 2009 eine jährliche Valorisierung mit dem Verbraucherpreisindex vorgesehen. Angepasste Familienleistungen stärken nicht zu letzt die Kaufkraft der Familien und damit die österreichische Wirtschaft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


12.18.20

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich


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