Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 94

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über ein Äquivalenzeinkommen in Höhe von durchschnittlich 24.387,- Euro (der mit Abstand höchste Wert aller Haushalte in Österreich) sinkt dieses mit der Kinderzahl deutlich ab. Es liegt bei Mehrpersonenhaushalten mit einem Kind bei 21.311,- Euro, bei einem solchen mit zwei Kindern bei 19.236,- Euro und bei drei und mehr Kindern nur noch bei 16.166,- Euro. Auch im Bereich der Armutsgefährdung liegen Haushalte mit drei und mehr Kindern mit einem Anteil von 15% im traurigen Spitzenfeld, obwohl die Bruttoeinkommenssituation solcher Haushalte überproportional gut ist – es sich also um Leistungsträger unserer Gesellschaft handelt.

Um Elternteilen von mehreren Kindern wenigstens den Wiedereinstieg in das Berufs­leben nach einer, naturgemäß längeren, Phase der Familienarbeit zu erleichtern, ist es angebracht für diese (zumeist Mütter) die Phase der Reintegration in das Erwerbsleben einfacher zu gestalten.

Eltern erfüllen Betreuungs- und Erziehungspflichten über ihre Kinder und leisten damit einen großen Beitrag für die Aufrechterhaltung unserer Sozial- und Umlagesysteme. Diese Systeme sind vor allem durch den Kindermangel (Kinderlosigkeit) und die Überalterung unserer Gesellschaft in Gefahr. Da heute die Übernahme von Verant­wortung für Kinder und damit für die Zukunft unseres Landes zwar für die Gesellschaft Vorteile, für den Einzelnen jedoch Nachteile bringt, ist es nur gerecht, Elternteile am Arbeitsmarkt zu unterstützen.

In Anbetracht des Beitrags zur Aufrechterhaltung der Sozial- und Umlagesysteme durch die Leistungen an der zukünftigen Generation ist eine Bevorzugung im Bereich der Lohnnebenkosten (Pensionsversicherungsbeiträge) sachlich gerechtfertigt. Sind es doch die Kinder, die in der Zukunft die Beiträge zur Aufrechterhaltung des Pen­sionssystems leisten. Im Gegensatz zu den Müttern, die auf die geleisteten Beiträge ihrer eigenen Kinder im Alter nur einen ungenügenden Anspruch haben, und nur mit Niedrigstpensionen rechnen dürfen, sind es durchgehend erwerbstätig gebliebene Kinderlose, die die höchsten Pensionsansprüche ihr eigen nennen dürfen. Diese Ansprüche werden wiederum im Alter ausschließlich durch Beiträge fremder Kinder abgedeckt. Durch diese Schieflage fließen jährlich zumindest 3 Mrd. Euro von Mehr­kindfamilien zu Kinderlosen. Bewusste Kinderlosigkeit zahlt sich damit in Österreich finanziell aus.

Die Antragsteller verlangen ein Bevorzugungsmodell von Elternteilen am Arbeitsmarkt, die nach längerer Phase der Familienarbeit wieder in die Erwerbstätigkeit einsteigen wollen. Dabei sind die dienstgeberseitigen Lohnnebenkosten (Dienstgeberanteil an den Beiträgen zur Pensionsversicherung – derzeit 12,55%) in Abhängigkeit von der Kin­deranzahl zu reduzieren, um dem betroffenen Elternteil einen Ausgleich für den durch die Familienarbeitsphase vermeintlich entstandenen Qualifikationsnachteil zu verschaf­fen. In Wahrheit wiegen die im Zuge der Familienarbeit erlangten Zusatzqualifikationen im Bereich der sozialen Kompetenz (Neudeutsch: „softskills“) die Unterbrechung der Berufserfahrung mehr als auf. So sinkt beispielsweise das Mobbing durch die Einbe­ziehung von Mehrkindmüttern in Arbeitsgruppen nachweislich.

Die Dienstgeberbeiträge zur Pensionsversicherung sollen sich nach einer Karenzzeit von zumindest 20 Monaten um 2 Prozentpunkte (ausgehend von 12,55%) je Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, vermindern. Der Maximal-Effekt der Einsparung soll mit 6% (DG-Beitrag dann 6,55%) gedeckelt werden. Die dadurch eintretende Ersparnis soll beim Arbeitgeber verbleiben und nicht etwa die Lohnsteuerbemessungsgrundlage oder die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung erhöhen.

Dadurch entstehen arbeitgeberseitig folgende Entlastungen:

 


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