Bruttolohnsumme Ersparnis (in Euro) pro Kind u. Monat
Höchstbeitragsgrundlage: 4.020,00 80,40
Beispiel: Eine Mutter von 3 Kindern steigt nach 7-jähriger Familienarbeitsphase wieder in den Beruf ein. Bei einem Brutto-Teilzeiteinkommen von 1.500,- Euro erspart sich der Dienstgeber durch die Anstellung der Mutter 90,- Euro pro Monat an Dienstgeberbeiträgen gegenüber einem kinderlosen Mitarbeiter.
Mit diesem Modell würden betroffene Elternteile zwar selbst nicht mehr verdienen, sie kämen aber dem Arbeitgeber günstiger. Gerade nach längerer Abwesenheit vom Erwerbsarbeitsmarkt könnte damit der durch die Familienarbeitsphase entstandene Nachteil abgeschwächt werden.
Neben diesen Auswirkungen sind von dieser Maßnahme auch andere positive Effekte zu erwarten. Die Wirtschaft und hier vor allem die KMU, die besonders unter hohen Lohnnebenkosten leiden, könnten zielgerichtet (nämlich in einem größeren, geburtenorientierten Kontext) gefördert werden. Auch würde sich für Firmen die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitmodellen besser bezahlt machen.
Darüber hinaus sollten Elternteile am Arbeitsmarkt bei gleicher Qualifikation generell bevorzugt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine Reduzierung der dienstgeberseitigen Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Elternteile nach längerer Familienarbeitsphase vorsieht. Dabei hat sich die Bundesregierung an folgenden Punkten zu orientieren:
1. Familienarbeitsphase von zumindest 20 Monaten
2. Dienstgeberbeitrag zur Pensionsversicherung reduziert sich je Kind um 2 Prozentpunkte
3. Deckelung der Ersparnis bei 3 Kindern
4. Ersparnis hat beim Dienstgeber zu verbleiben
Darüber hinaus ist in dieser Regierungsvorlage vorzusehen, dass bei gleicher Qualifizierung von Bewerbern für eine Anstellung Elternteile gegenüber Kinderlosen zu bevorzugen sind.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
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