Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 60

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Bruchteil davon, nämlich 0,2 Prozent. Wenn die Familien uns etwas wert sind, dann müssen wir auch für eine gute Absicherung sorgen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Kritik nun an dieser neuen Variante: Diese neue Variante ist als eine Art Ersatzeinkommen gedacht, aber auch nur in Richtung eines schnellen Wiederein­stieges. Dieses Modell geht in Richtung Karenzgeld und hat mit der ursprünglichen Intention des Kinderbetreuungsgeldes nicht mehr viel zu tun. Es geht in Richtung einer Versicherungsleistung, ist ein Geld für Verdienstentgang und kein Geld für Betreuung. Gerade auch die Arbeiterkammer hat festgestellt, dass es nur zirka 10 Prozent der Frauen betreffen wird, die mehr als 1 000 € bekommen, weil die Frauen einfach nicht mehr verdienen. (Abg. Schönpass: Leider!) Daher, sage ich – leider, da gebe ich Ihnen recht –, ist der Anreiz hier für die Frauen relativ gering.

Dieses Modell neu – und das sage ich wirklich mit aller Deutlichkeit – verschärft auch die soziale Grenzziehung innerhalb einer Leistung, die eigentlich für alle Kinder gedacht war, für alle Kinder, weil alle Kinder gleich sein sollten.

Meine weitere Kritik ist, dass dieses Modell oder das Kinderbetreuungsgeld immer komplizierter wird. Wir haben jetzt eine zusätzliche Zuverdienstgrenze, die zwar flexibel ist, aber in der Prüfung, in der Nachprüfung sehr, sehr kompliziert ist. Wir müssen wieder die Härtefälle bei den AlleinerzieherInnen prüfen, wir haben einen steigenden Verwaltungsaufwand. Das steht für mich in absolutem Widerspruch zu dem, was die Regierung sagt: Verwaltungsvereinfachung, Kompetenzbereinigung, Einsparen in der Verwaltung, damit das Geld bei den Menschen bleibt und zu den Menschen kommt. Also hier brauchen wir jetzt schon 13 Millionen € nur dafür, dass dieses Geld verwaltet werden kann, und wir brauchen mehr Personal. Ich sage Ihnen, eine normale Familie braucht in Zukunft Experten, um zu diesen adäquaten Leistungen zu kommen. Und das kann es ja nicht sein, und das wollen wir auch nicht. (Beifall beim BZÖ.)

In einem Bereich wird die Zuverdienstgrenze aufgehoben, und das ist für mich Klientel­politik, nämlich bei jenen, die Einkünfte aus Verpachtung, aus Vermietung und Ähnlichem haben. Dort gibt es auf einmal keine Zuverdienstgrenze, und das soll mir einmal jemand erklären.

Aber lassen Sie mich noch zwei positive Dinge anmerken. Positiv ist sicher, dass der sogenannte Zuschuss in eine nicht mehr rückzahlbare Beihilfe umgewandelt wurde, leider – Wermutstropfen! – nur für ein Jahr, also auch hier wieder die Kürze der Zeit, und positiv sind auch die Verbesserungen bei den Mehrlingsgeburten.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wie dieses neue Modell dann angenommen wird, besonders auch von den Vätern – denn hier erwartet man sich ja sehr viel –, wird die Zukunft zeigen. Für uns vom BZÖ ist für die Familienpolitik eine Weiterentwicklung von guten Familienleistungen wichtig. Das begrüßen wir absolut, aber es darf nicht in die Richtung gehen, dass das System immer komplizierter und teurer wird.

Wir sind auch dafür, dass es mehr Geld für die Familien gibt. Und da sage ich, das Einfachste wäre, die Zuverdienstgrenze zu streichen, damit nachhaltig die Sicherheit für die Familien auch in Zukunft gewährleistet ist – unabhängig von der Lebens­pla­nung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

10.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier zu Wort. 10 Minuten. – Bitte.

 


10.57.46

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Eini­gung zum einkommensabhängigen Kindergeld und auch zum Zuschuss für einkom-


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