Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 96

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12.46.37

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Die Lebensrealität der Familien ist sehr unterschiedlich, und mit dem Beschluss des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes erhöhen wir die Wahlfreiheit für die Familien. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert. Zudem hoffen wir, dass wir einen Anreiz für Väter schaffen, sich mehr an der Kin­derbetreuung zu beteiligen. Ein zusätzlicher Anreiz in Richtung Väterbeteiligung ist ja auch das Recht auf Elternteilzeit, das entsprechend gesetzlich verankert ist.

Neben einer stärkeren Väterbeteiligung ist mit der Flexibilisierung bei den Zuver­dienst­grenzen zudem zu erwarten, dass Frauen, die neben der Kinderbetreuung auch weiter ihrem Beruf nachgehen wollen, ihren Kinderwunsch leben können. Sinn und Zweck des Kinderbetreuungsgeldes ist es, jungen Familien in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder finanziell unter die Arme zu greifen. Das ist genau die Zeit, in der die Kinder auf die Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Mutter und/oder Vater angewiesen sind.

Als zusätzliche soziale Leistung für Familien, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, ist der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld eine notwendige Hilfe. Leider ist dieser Zuschuss in den letzten Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten, weil er lediglich als Kredit gedacht war. Die gesetzeskonforme Zurückzahlung hat Familien immer wieder vor eine schwierige Aufgabe gestellt.

Ich bin froh darüber, dass dieser Zuschuss von immerhin rund 180 € pro Monat ab 1. Jänner 2010 nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Den sozial Schwachen helfen wir damit ein Jahr lang bei der Bewältigung ihrer finanziellen Situation – für Mütter, deren eigenes Zusatzeinkommen nicht mehr als 5 800 € pro Jahr beträgt bezie­hungs­weise das Einkommen des Partners nicht über 16 200 € pro Jahr liegt. Auch diese Hilfe entspricht der Lebensrealität in den Familien. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiteres Highlight in der Novelle des Kinderbetreuungsgeldes ist die Neuanpas­sung des Zuschusses für Zwillingsgeburten und Mehrlingsgeburten in der gewählten Pauschalvariante. Statt zusätzlich 7,27 € pro Tag wird es in Zukunft entsprechend 50 Prozent des Pauschalbetrages geben. Damit wird dem Mehraufwand bei Mehrlings­geburten Rechnung getragen.

Die Neugestaltung des Kinderbetreuungsgeldes stellt eine echte Modernisierung dar, die dem Lebensalltag von Familien mit kleineren Kindern entgegenkommt und einen Anreiz dafür schaffen soll, dass sich auch jene den Kinderwunsch erfüllen, für die es bisher aus finanziellen Gründen offenbar nicht machbar schien.

Mit insgesamt fünf Varianten für das Kinderbetreuungsgeld schaffen wir gute Rahmen­bedingungen hinsichtlich der finanziellen Anerkennung. Damit allein ist es aber nicht getan. Wenn wir wollen, dass sich mehr Menschen als bisher zu Kindern bekennen, dann müssen wir gemeinsam mehr in die gesellschaftliche Anerkennung von Kindern und vor allem von Mehrkindfamilien investieren. Dies gilt für den städtischen wie ländlichen Bereich gleichermaßen.

Wir sollten mehr als bisher auf die positiven Seiten achten, die mit Kinder verbunden sind. Es geht hier um Werte, für die es sich lohnt, sich einzusetzen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


12.49.54

Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Bundesminis-


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