Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 101

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Ich möchte aber noch auf einen weiteren Aspekt der Familienförderung eingehen, betreffend den wir heute noch einen Antrag einbringen. Wir haben ja das verpflich­tende Kindergartenjahr eingeführt – wir als Freiheitliche haben uns immer gegen die­ses verpflichtende Jahr ausgesprochen, weil wir im Grunde die Wahlfreiheit haben wollen, und daher lehnen wir diese Verpflichtung zum Kindergartenjahr für die 5-Jäh­rigen, also im letzten Jahr vor der Schule, ab.

Was jedoch von der Bundesregierung und auch hier im Parlament nicht bedacht wur­de, ist, dass es mit dem verpflichtenden Kindergartenjahr auch eine Verpflichtung der Eltern gibt, die Kinder zum Kindergarten zu bringen – bis auf wenige Ausnahmen –, und dass dadurch sehr, sehr hohe Kosten für die Eltern entstehen.

Wir verlangen in unserem Antrag, den wir heute einbringen, die Übernahme auch dieser Kosten für die Eltern durch den Bund, denn für die Schülerfreifahrt für den verpflichtenden Schulbesuch gibt es eine Unterstützung – das kostet die Eltern nicht einmal ganz 20 € im Jahr –, aber der Transport der Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr (Abg. Prinz: Schauen Sie nach Oberösterreich, Herr Kollege! Dort gibt ...! – Abg. Strache: Schauen Sie nach Kärnten! Dort kostet er zu viel!) kostet die Eltern ein Vielfaches davon, denn großteils müssen die Eltern die Kinder mit dem Privat-Pkw transportieren, und dort, wo Gemeinden Busse organisieren, müssen die Eltern einen Selbstbehalt zahlen. Deswegen verlangen wir, dass der Bund, wenn er ein verpflichtendes Kindergartenjahr einführt, auch die Kosten dafür übernimmt – wir ver­langen einfach nur die Gleichbehandlung. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Gesetzgeber kann kein Gesetz mit einer Verpflichtung erlassen, ohne dafür zu sorgen, dass die Kosten für die Eltern übernommen werden. Wir denken, es wäre eine sinnvolle Förderung der Familien, wenn der Bund die Kosten für den Transport der Kinder in den Kindergarten im verpflichtenden Kindergartenjahr übernimmt. Einen dies­bezüglichen Antrag werden wir heute einbringen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Schönpass. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.06.13

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Ja, mit der Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes wird eine wichtige und langjährige Forderung der SPÖ umgesetzt – ursprünglich war das Kinderbetreuungsgeld ja einkommensabhängig.

Ich danke in diesem Zusammenhang unserer Ministerin sowie der Frau Staats­sekre­tärin für ihren Einsatz. Da haben sich zwei Frauen gefunden, die wissen, worum es geht, aber alle ihre Wünsche wurden auch nicht erfüllt.

In diesem Gesetz wurden bewusst zwei verschiedene Philosophien kombiniert. Damit kommen wir den unterschiedlichen Lebenssituationen der Frauen und Männer entge­gen, und wir bieten mit diesen Varianten eine größtmögliche Wahlfreiheit.

Die SPÖ richtet ihr Hauptaugenmerk auf eine nicht zu lange Karenz, sondern auf einen frühen Wiedereinstieg, denn dieser ist essenziell für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daher lehnen wir die Anträge auf Verlängerung der Karenz bis zum Ablauf des dritten Lebensjahres des Kindes ab. Auch wäre die Finanzierbarkeit einer solchen Maßnahme aus heutiger Sicht problematisch.

Ebenfalls lehnen wir die generelle Abschaffung der Zuverdienstgrenze ab, da es in Zukunft neben der jetzigen Zuverdienstgrenze auch möglich sein wird, 60 Prozent des bisherigen Einkommens zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld dazuzuverdienen.

 


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