Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Erhöhung des Wochengeldes bei selbständig tätigen Frauen vorsieht.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Musiol, Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderbetreuungsgeld und neue Familienformen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (340 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Angestelltengesetz 1921, das Gutsangestelltengesetz 1923, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden
und über den Antrag 258/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze im Kinderbetreuungsgeldgesetz
sowie über den Antrag 268/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung und Ausbau des Kinderbetreuungsgeldes (362 d.B.)
Begründung
Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist der gemeinsame Haushalt des beziehenden Elternteils mit dem Kind, für das auch Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Ein gemeinsamer Haushalt soll nur dann vorliegen, wenn der Elternteil und das Kind auch an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet sind.
Im Falle von Trennungen/Scheidungen kommt es fast immer zur Auflösung des gemeinsamen Haushalts. Das Kind, selbst wenn es zu beiden Elternteilen einen intensiven Kontakt pflegt, wird nur bei einem Elternteil hauptwohnsitzlich gemeldet sein. Dies hat zur Konsequenz, dass der vom Kind getrennt lebende Elternteil, kein Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen kann. Dies geht jedoch an der Lebensrealität der Familienformen im 21. Jahrhundert gänzlich vorbei und ist angesichts steigender Scheidungszahlen sowie Trennungen nicht nachvollziehbar.
Die Erhöhung der Väterbeteiligung ist ein ausdrücklicher Wunsch der mit der Regierungsvorlage erreicht werden soll. Offensichtlich ist Väterbeteiligung jedoch nur in Vollfamilien – in klassischen Vater-, Mutter- und Kind- Familien- ein Ziel. Väterbeteiligung bei getrennt lebenden Paaren wird mit diesem Gesetzesvorschlag verhindert.
Ebenso problematisch ist die angestrebte Gesetzeslage für Stiefelternteile sowie neue Lebensgefährten. Zwar werden diese Personen, so die Regierungsvorlage, bzw. deren Einkommen für die Anspruchsberechnung bei der Verhinderungsverlängerung sowie der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld herangezogen. Ein Recht Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen gibt es für die neuen „sozialen“ Elternteile jedoch nicht. Angesichts steigender Zahlen von Lebensgemeinschaften und Patchworkfamilien ist das ein großes Versäumnis.
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