Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 122

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Vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten, im Interesse der Unterstützung der heimischen Tourismuswirtschaft und im Sinne der Bewältigung der Auswirkungen der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung bzw. die jeweils ressortzuständigen Bundesminister werden aufgefordert, nachstehende Maßnahmen eines Tourismus-Krisenbewältigungspakets umzusetzen bzw. die entsprechenden Gesetzesentwürfe im Sinne der Umsetzung dieser Maßnahmen umgehend dem Nationalrat zuzuleiten:

1. Die für dieses Jahr budgetierte Sonderdotierung des Budgets für die Österreich Werbung ist jedenfalls auch für das Jahr 2010 sicherzustellen.

2. Darüber hinaus ist alles daran zu setzen, die dringend erforderliche Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für die Österreich Werbung um zehn Millionen Euro jährlich herbei­zuführen.

3. Die Werbemittel sind insbesondere vor dem Hintergrund der zu erwartenden nega­tiven Effekte der Wirtschaftskrise auf die Anzahl der Urlaubsgäste aus Deutschland verstärkt in den Nahmärkten einzusetzen und ist in diesem Zusammenhang insbe­sondere auf die Einsparungen bei der Anreise sowie die spezifische Attraktivität im österreichischen Tourismus hinzuweisen.

4. Im Interesse der vornehmlich klein- und mittelständisch strukturierten Gastronomie und Hotellerie sowie im Sinne einer Abkehr vom gegenwärtigen Modell einer grund­sätzlich abstrakten d.h. ohne konkreten Bezug zur Person bzw. zum Unternehmen und ohne Berücksichtigung des langfristigen Entwicklungspotentials erfolgenden Risikobe­wertung ist im Sinne der Erleichterung der Zurverfügungstellung von Investitionskapital ein sofortiger Abschied von „Basel II“ zu vollziehen.

5. Angesichts der nach wie vor bestehenden Kreditklemme mit den entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Hotellerie ist die Anwendbarkeit des kürzlich beschlos­senen Liquiditätsstärkungsgesetzes auch auf KMUs und EPUs auszuweiten, um die Liquidität gerade der Tourismusbetriebe deutlich zu stärken.

6. Zur Verbesserung der Attraktivität von Krediten ist die staatliche Kreditvertrags­ge­bühr im Sinne des Gebührengesetzes abzuschaffen, da diese Gebühr Kredite unnötig verteuert, womit negative Auswirkungen auf die Investitionsfreudigkeit verbunden sind.

7. Weiters ist die Möglichkeit der vorzeitigen Absetzung für Abnutzung (AfA) durch eine Investitionsprämie (10 % der Investitionssumme) zu ersetzen, da diese auch jenen zugute kommt, die keinen Gewinn machen.

8. Die verpflichtende Abhaltung von Schulskikursen bzw. Wintersportwochen ist – wie es bereits früher der Fall war – gesetzlich zu verankern, mit der Zielsetzung, dass jede Schülerin und jeder Schüler einmal während des Volksschulbesuchs sowie jeweils einmal in der Unterstufe der AHS bzw. Hauptschule und in der Oberstufe der AHS bzw. der BHS in den Genuss solcher Veranstaltungen kommen.

9. Auf Europäischer Ebene sind Maßnahmen aktiv voranzutreiben, die durch eine entsprechende Abstimmung der Ferienzeiten eine Entzerrung der Urlauberströme gewährleisten.

10. Im Interesse insbesondere der in der Gastronomie und der Hotellerie selbständig bzw. unselbständig Beschäftigten sowie deren Familien ist eine neue Ferienordnung


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