Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 140

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:“

gestrichen.

Begründung:

Redaktionelle Änderung.

*****

Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Marek zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.

 


14.44.55

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Weinzinger, ich meine, dass wir die Kirche im Dorf lassen sollten. (Abg. Mag. Stadler: Er hat nicht von „Dorf“, er hat von Afrika gesprochen!) Worum geht es hier? Es geht nicht um eine Wettbewerbsverzerrung, sondern es geht darum, den Wirtschafts- und Finanzstandort Österreich bestmöglich abzusichern.

Ich denke, wir erkennen alle durchaus die Notwendigkeit von Weiterbildungs­maß­nahmen und sehen auch einen Sinn dahinter, und dass nunmehr ein jährlicher Nach­weis über Weiterbildungsmaßnahmen mit zumindest 120 Stunden innerhalb von drei Jahren beziehungsweise zumindest 30 Stunden pro Kalenderjahr erbracht werden muss, ist großen wie auch kleineren Unternehmen durchaus zuzumuten.

Im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und der Transparenz – und das gerade in einer Zeit, in der der Vertrauensverlust gerade im Bereich der Finanzwelt ein massives Thema ist – haben wir hier, glaube ich, ganz besonders großen Handlungsbedarf und liegen daher mit unserer Novelle durchaus richtig.

Von welcher Dimension sprechen wir insgesamt? Wie viele betrifft es? Derzeit gibt es knapp 2 500 Wirtschaftsprüfer in Österreich, davon sind 741 Abschlussprüfer, und ausschließlich diese betrifft es, Herr Abgeordneter! Dort, wo Pflichtverletzungen vorlie­gen, geht es darum – und auch das ist durchaus zu unterstützen –, dass wir Geld­strafen verhängen können.

Wenn man insgesamt ein stabiles System mit hoher Qualität haben will – und Sie haben es ja gesagt, wir haben insgesamt ein hochqualitatives System, was aber auch deswegen so ist, weil wir konsequent und kontinuierlich die Rahmenbedingungen verbessert und angepasst haben und natürlich sehr konkret daran arbeiten –, dann geht es um Qualitätssicherung und um Transparenz, weil künftig der Prüfer nicht mehr direkt vom Geprüften bezahlt werden wird, was aber gleichzeitig keine höheren Kosten mit sich bringt. Das sind Punkte, die ja wohl durchaus zu begrüßen und sehr unter­stützenswert sind. (Beifall bei der ÖVP.)

14.47

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite