Die Vorräte der einzelnen Bergbaubetriebe reichen je nach Standort von einigen Jahrzehnten bis über 50 Jahre. Eine Verknappung von Diabas aus den bestehenden Gewinnungsstätten ist mittelfristig nicht zu erwarten. Diabas kann in seiner Verwendung als Hartstein in vielen Anwendungsfällen auch durch Granulit, Dunit und Bronzit ersetzt werden. Für die Mineralwolleerzeugung kann Diabas überdies auch durch andere Rohstoffe wie Basalt ersetzt werden.
Seit ungefähr einem Jahrzehnt zählt Diabas zu den bergfreien mineralischen Rohstoffen, ist aber im Unterschied zu anderen Rohstoffen wie z.B. den Erzen nicht vom Grundeigentum ausgeschlossen. Die derzeitigen rechtlichen Regelungen und die geübte Praxis scheinen bisher ausreichend zu funktionieren. Ein Änderungsbedarf ist daher aus heutiger Sicht derzeit nicht gegeben. Allerdings halten es die unterzeichnenden Abgeordneten für sinnvoll, dass der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend die Situation in einem angemessenen Zeitraum evaluiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Jahre zu evaluieren, ob und welche Probleme bei der Vollziehung des § 3 Abs. 1 Z 4 MinroG, insbesondere in Bezug auf Diabas (basaltische Gesteine) soweit dieser (diese) als Festgestein(e) vorliegt (vorliegen), aufgetreten sind.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
14.56
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mich in meiner Rede auf das Mineralrohstoffgesetz beziehen, das ich im Gegensatz zu meinem Vorredner für nicht ganz so unproblematisch erachte. Man kann es aber, finde ich, durchaus differenziert betrachten. Es gibt einige Verbesserungen – mit denen ich auch beginnen möchte –, aber die Umwelt betreffend, und vor allem aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürgern sehe ich hier doch einige Missstände, und daher werden wir diesem Gesetz auch nicht zustimmen.
Die Verbesserungen bestehen meiner Ansicht nach darin, dass jetzt ein Abfallbewirtschaftungsplan für Anlagen, die Bergabfall entsorgen, obligatorisch ist. Somit muss man sich auch im Vorfeld mit Abfallbewirtschaftungskonzepten und der Wiedernutzbarmachung von Flächen, auf denen solche Anlagen stehen, befassen. (Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)
Ich finde es positiv, dass man sich, bevor man sich mit einem Projekt auseinandersetzt, auch überlegt, was eigentlich nach der Stilllegung der Anlage passiert. Das ist, wie gesagt, das Positive; ich komme jetzt aber auch schon zum Negativen – vor allem zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vorgesehen, das ist eine Verbesserung, aber dies gilt nur für Umweltorganisationen und nicht für Bürgerinitiativen, und das ist aus meiner Sicht ein Mangel. Also wenn eine solche Anlage in Ihre Nachbarschaft gestellt wird, haben Sie als Bürgerin, als Bürger keine Möglichkeit, sich am Verfahren zu betei-
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