Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 146

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Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich die geeigneten Maßnahmen zu setzen, um ein „Transferkonto“ zu schaffen, in dem alle staatlichen Trans­ferleis­tun­gen erfasst werden."

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantrag­steller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Klubobmann Bucher als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.01.05

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Vizekanzler oder „Schattenkanzler“ der Republik hat letzte Woche in einer Rede in seinem eigenen Haus eine neue Denkoption ausgesprochen, die in den letzten Tagen für Aufsehen gesorgt hat. Der Ideenreichtum der Bundesregierung ist schon so schmal und gering, dass selbst ein einziges Wort, nämlich „Transferkonto“, in dieser Republik schon für Aufsehen sorgt. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns heute zum Ziel gesetzt, in einem Dringlichen Antrag, in einem sehr kurzen Antrag, weil er nur auf das Wesent­lichste eingehen sollte, nämlich auf die Bedeutsamkeit dieser Idee, einen Formulie­rungstext zu wählen, der, wie ich glaube, für jeden in diesem Haus leicht verdaulich ist. Man muss sich nicht eingehend damit auseinandersetzen oder diesen lange durch­lesen, sondern es soll klar zum Ausdruck kommen, was wir wollen.

Wir wollen, dass die Bundesregierung – und in dem Fall der Herr Bundeskanzler als jener, der dieser Bundesregierung vorsteht – die Entscheidung trifft, ein solches Trans­ferkonto einzurichten. (Beifall beim BZÖ.)

Die Ausgangslage für diese Diskussion ist ja eine Studie, die schon im Vorjahr heraus­gekommen ist, über die ich schon einmal in einer Rede berichtet habe, nämlich eine Studie von der Joanneum Research Forschungsgesellschaft, von der ein Einkommens­vergleich in Österreich gemacht wurde, der natürlich nicht repräsentativ ist, keine Frage! Jeder, der sich in dem Land mit Steuerpolitik auseinandersetzt, weiß, dass das nicht über einen Kamm geschoren werden kann, weil es natürlich eine Reihe ... (Abg. Krainer: Die Beispiele gibt es aber gar nicht! – Abg. Kickl – in Richtung des Abg. Krainer –: Aber die Richtung stimmt!)

Die Beispiele gibt es schon, ansonst wäre es ja keine Studie, die jetzt herumgereicht wird und die jeder Steuerrechtler in den Händen hält, um sich darüber den Kopf zu zerbrechen! (Abg. Kopf: Dann wird sich das auf dem Konto sehr schnell zeigen!) Dass Sie sich nicht den Kopf zerbrechen, Herr Kollege Krainer, liegt an etwas anderem! (Beifall beim BZÖ.)

Schauen Sie: Man hat drei Familien und ihre Einkommensverhältnisse herangezogen und ist draufgekommen, dass sie trotz ihrer unterschiedlichen Einkünfte von 950 € bis 3 800 € im Wesentlichen über dasselbe Familieneinkommen verfügen, mit unter­schied­lichen Differenzen von nur 400 €. Diese Studie war auch der Auslöser, einmal darüber


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