Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 164

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dann würde diese Familie ohne Erwerbseinkommen zirka 1 500 € erhalten müssen. Vier Personen, zwölf Monate.

Im Beispiel von der Simulationsstudie wird angenommen, dass diese Familie von Graz nach Leibnitz mit dem Auto fährt, um dort zu arbeiten für 475 € brutto pro Person – unabhängig davon, wie realistisch das ist, dass Mann und Frau dasselbe Einkommen laut Studie erhalten, nämlich in der Höhe von 475 € brutto, auf zwölf Monate ge­rechnet. Auf 14 Monate gerechnet heißt das 340, 350 € netto. Netto!

Diese Familie erhält 2 800 €. Ist das zu viel? Ist das zu wenig? Also ich würde sagen, das ist eigentlich kein Beleg dafür, dass diese Familie ein inadäquates, ein unge­rechtes Einkommen erhält, dass sie zu viel erhält, sondern das ist eigentlich der Beleg dafür, dass diese Familie entsprechend ihrer familiären Situation, entsprechend auch ihrem Einkommen ein Einkommen erhält, mit dem man über die Runden kommen kann.

Wissen Sie, was noch in der Studie steht und worüber sich die Studienautoren bekla­gen? Dass ein Alleinstehender mit 2 700 € brutto nur 60 Prozent netto erhält. Stimmen Sie dieser Schlussfolgerung der Studienautoren zu, dass das zu viel an Steuern ist? – Ich stimme ihr nicht zu. Ich sage, natürlich, ein Alleinstehender wird wohl nicht Sozialtransfers erhalten. Die Studienautoren regen sich aber darüber auf, dass er zu viel an Steuern und Abgaben zahlen muss. Stimmen Sie mit dem überein? Ich hoffe, nicht. Genau da bin ich bei den Fragen, wenn man das gelesen hat, wo man hinsollte. Da wollen Sie aber nicht hin! (Abg. Kopf: Das können wir alles diskutieren!)

Ich sage Ihnen noch eines zu diesem Sozialtransferkonto (Abg. Dr. Stummvoll: Trans­ferkonto!), weil Ihr Generalsekretär das angesprochen hat. Jetzt ist mir klar, dieses Sozialtransferkonto soll ja gar nicht öffentlich sein. Es sollen die Betroffenen bezie­hungsweise der Finanzminister wissen. Der Generalsekretär Kaltenegger wird gefragt, da ja Sozialtransfers oft haushaltsbezogen ermittelt und auch ausbezahlt werden: Wo sollen denn die Sozialtransfers beispielsweise für die Ehepartnerin, beispielsweise für die Kinder angerechnet werden? Und da sagt Ihr Generalsekretär, der eigentlich eine Vorstellung davon haben sollte, wie das funktioniert: Was die Kinder bekommen, muss man irgendwie auf die Eltern aufteilen, so beide mit den Kindern zusammenleben.

Spannend: irgendwie aufteilen! – Das ist die Transparenz, die Sie sich bei einem Sozialtransferkonto vorstellen? Irgendwie muss man das halt aufteilen? – Da steckt überhaupt keine Vorstellung dahinter, wie ein Sozialtransferkonto wirklich funktionieren könnte. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Sie haben keine Ahnung davon, was die Sozialtransfers betrifft. Sie wollen eine billige Polemik in Öster­reich inszenieren, und dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eigentlich das Thema zu schade.

Natürlich wären wir dabei, wenn man sich die Frage stellen würde, wenn man es so annimmt, wie Sie es tun, Herr Klubobmann Kopf: Es gibt möglicherweise zwischen den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Gemeinden gewisse Abstimmungsprobleme. Nehmen wir das einmal an!

Wie löst man dieses Problem? Indem man ein Transferkonto macht, wo der Betroffene und der Finanzminister wissen, was er an Sozialleistungen erhalten hat?

Wie löst man das Problem? – Indem man Bund, Länder und Gemeinden dazu ver­pflichtet, gemeinsam an der Lösung dieses Problems zu arbeiten. – Aber ganz sicher nicht über ein Sozialtransferkonto, mit dem eine Sozialneiddebatte inszeniert wird und wo es nicht um echte Lösungsvorschläge geht. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

16.10

 


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