Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 166

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Und am Anfang und in der Mitte sollten wir uns fragen: Was tun wir mit den Leistungen, was bewirken wir mit den Leistungen?

Ich glaube, da kann man durchaus anknüpfen an das, was Sie gesagt haben, Herr Öllinger. Wenn jemand feststellt, da gibt es ein Wirrwarr, da gibt es Unübersicht­lichkeiten, da gibt es auch hohe Administrations- und Systemkosten, dann liegt es doch auf der Hand, dass man die Betroffenen zur Debatte einlädt. Wer soll eingeladen werden? Wenn Sie ein Konto haben wollen, wo Sie alles sehen können, dann kann es nur so sein, dass die Gebietskörperschaften, die Länder zu diesen Gesprächen einge­laden werden, denn letzten Endes muss es bei einer Umsetzung eine 15a-Ver­einbarung oder etwas Ähnliches geben. Warum sollten sich die Länder diesen Ge­sprächen verweigern? Es geht ja nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen, sondern es geht darum, mehr Systemsteuerung, mehr Effizienz im System insgesamt zu haben.

Die Vorgangsweise, auch was die Technik anbelangt, meine Damen und Herren, ist eine recht einfache, und da würde ich auch darum bitten, dass wir hier Gleiches mit Gleichem vergleichen.

Wenn Kollege Hundstorfer in der „Pressestunde“ angesprochen hat – heute ist es schon erwähnt worden –, es besteht die Gefahr, dass damit die Anonymität verletzt wird, dann möchte ich Sie darauf hinweisen, niemand sieht diese Gefahr, wenn es um Förderungen im Bauernbereich geht, niemand sieht die Gefahr, wenn es um Förderungen für Gewerbetreibende geht.

Wir wollen aber auch gar nicht diese Transparenz, weil sie nur eine Neiddebatte aus­löst, sondern was wir wollen, das ist das Verfügen des Einzelnen über eine Einsicht­nahmemöglichkeit und auf ganz wenige Stellen konzentriert auch die Systemsteue­rungsmöglichkeit. Und da, meine Damen und Herren, glaube ich, dass das für den Einzelnen auch kein Nachteil wäre, und ich sage Ihnen auch, warum.

Schauen Sie einmal genau, wer mit welchem System wie umgeht! Wir haben im Bereich der Arbeitslosen eine relativ niedrige Arbeitslosenunterstützung. Aber was tut der Könner? Der hat längst alles in Bewegung gesetzt: Wohnbeihilfe, Telefon­gebüh­renbefreiung, Fernsehgebührenbefreiung und vieles mehr, und er kommt damit auf ein relativ gutes Einkommen. Derjenige aber, der kein Systemkenner ist, kann das nicht in dieser Art und Weise handhaben.

Wenn Sie jetzt ein ganz normales Konto haben, wo jeder die Einsichtmöglichkeit hat, wird der Betreffende informiert – genauso wie über die Leistungen, die er im Gebiets­krankenkassenbereich bezieht. Damit bekommt er Kostenbewusstsein, aber er be­kommt auch eine Übersicht über Fristen, er kriegt auch die Möglichkeit, das System für sich zu nutzen – allerdings auf einer unterschiedlichen Basis, und diese Basis garantiert eine entsprechende Objektivität. (Abg. Mag. Kogler: Das geht ja nach hinten los! Da suchen ja noch mehr an! – Abg. Dr. Moser: Das weckt Begehrlichkeiten!)

Daher: Wenn wir in einem Bereich die Diskussion nicht vermeiden konnten und auch geführt haben, sehe ich auch nicht die Notwendigkeit, im anderen Bereich nicht darüber zu diskutieren, weil nur eine objektive, seriöse Grundlage tatsächlich auch Handlungsspielraum ergibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, sehen Sie diese Thematik daher völlig emotionslos! Das wäre vielleicht auch Gelegenheit für die weitere Debatte, denn Sie brauchen nicht zu glauben, dass das ein künstlich hochgefahrenes Thema ist. Schauen Sie einmal, wie die Rückmeldungen der Bürger sind, schauen Sie in Ihre Mails! Das ist ein richtiges Thema! Und es ist mehrfach, auch vom Kollegen Kopf, schon angesprochen worden: Es hat niemand Verständnis, wenn er mit doppeltem Einkommen eigentlich viel weni-


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