Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 199

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18.04.34

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Unterreiner, ich möchte zu Beginn meines Statements über eines ganz klar reden, darüber haben wir uns im Kulturausschuss auch schon ein­gehend auf Anfrage des Abgeordneten Petzner unterhalten: Das ist die Frage der Ver­antwortung. Es ist mir immer ganz wichtig, das vorneweg auch klar darzulegen.

Die Verantwortung hinsichtlich der Bau-, Sanierungs- und Sicherheitsmaßnahmen in den Bundesmuseen ist im Bundesministeriengesetz klar geregelt. Dem Wirtschafts­ministerium obliegt die Planung, Beauftragung und Durchführung notwendiger Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Das bedeutet im Fall der Albertina die gesamte bauliche Errichtung und Erhaltung des Tiefspeicherdepots und alle Maßnahmen zum Einbau des Lagersystems. Also mir ist es wichtig, da die Verantwortung klarzulegen.

Dem Bildungs-, Kunst und Kulturministerium obliegen die Einrichtung der Räumlich­keiten und die Sicherheitsmaßnahmen für die Kunstwerke. In der Albertina bedeutet das die Ausstattung mit Warnsystemen und Sicherheitsplänen. Ich habe daher – und nur aus diesem Grund! – in Beantwortung der heute zur Diskussion stehenden Anfrage jene Fragen, detailliert beantwortet, ausgeführt, die meine Ressortzuständigkeit betref­fen, und bei jenen Fragen, die in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen, auf die Beantwortung der teilweise gleichlautenden Anfrage verwiesen.

Selbstverständlich haben zu diesem Thema, zur Beantwortung auch Ihrer Anfrage Abstimmungen zwischen den beiden Ressorts stattgefunden. Das entspricht einem koordinierten Vorgehen innerhalb der Bundesregierung. Und selbstverständlich sind die beiden Ministerien hier auch laufend in ständigem Kontakt. Insbesondere bei Fra­gen nach bautechnischen Details habe ich auf Antworten des Wirtschaftsministeriums verwiesen, da diese Fragen in die alleinige Kompetenz des Wirtschaftsministeriums fallen.

Ausschreibungen, Beauftragungen und Durchführungen von Bauarbeiten an den Bun­desmuseen werden von der Burghauptmannschaft in deren alleiniger Verantwortung durchgeführt. Es werden auch alle anfallenden Baukosten vom Wirtschaftsministerium getragen. Alle Konsequenzen, die sich mit der Bautätigkeit im Rahmen der Sanierung ergeben, also Reparatur oder andere Folgekosten, werden vom Wirtschaftsministerium getragen. Zu Fragen der baurechtlichen Verantwortlichkeit und Haftungen habe ich daher verwiesen und verweise auch heute auf die Beurteilung des Wirtschafts­minis­teriums.

Nun zu jenem Teil der Fragen, die mein Ressort betreffen. Das Vorgehen der Albertina in enger Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt, das ja zur Sicherung der Kunst­werke auch in meine Ressortzuständigkeit fällt, die Evakuierung und Lagerung in der Basteihalle waren – und das möchte ich betonen – vorbildlich und immer im Sinne der Sicherheit der Kunstwerke.

Der Kontakt mit Direktor Schröder ist engstens, und ich werde laufend über die aktuel­len Entwicklungen und die zu setzenden Schritte informiert. Die Sanierungsarbeiten werden in den nächsten Wochen abgeschlossen sein, und Direktor Schröder hat ges­tern in diesem Zusammenhang auch die Öffentlichkeit über die positive Entwicklung informiert, dass die derzeit als provisorisches Depot genutzte Basteihalle ab Ende Jänner 2010 wieder für Ausstellungszwecke genutzt werden kann.

Frau Abgeordnete, Sie haben den Wassereintritt vom September angesprochen. Ich wurde umgehend von Direktor Schröder informiert. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Kunstwerke bereits evakuiert und es ging auch eine kurze Information von Direktor Schröder an die Medien, die aber offensichtlich nicht weiter aufgegriffen wurde.

 


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