Weingesetz 2009 zu sprechen kommen. Wir haben aufgrund der im Jahre 2008 beschlossenen Weinmarktreform der EU Anpassungen vorzunehmen.
Diese Reform gliedert sich in zwei Teile.
Das eine ist der weinmarktrelevante Teil – schon 2008 in Kraft getreten –, wo wir durch Umstrukturierung und Umstellungsmaßnahmen im Bereich der Weingärten Förderungen von der EU bekommen und ausschütten, um die Weingärten umzustellen. Weiters geht es um Investitionsmaßnahmen in Verarbeitung und Verkauf, sowie um den Export in Drittländer.
Ziel ist es, höchstmögliche Traubenqualität schon vom Weingarten heraus zu produzieren und dann mit modernster Technik zu keltern. Von der schonenden Traubenübernahme über eine gekühlte Gärung bis hin zu einer absolut modernen Topabfüllung möchten wir dem qualitätsverwöhnten österreichischen Kunden des Weines wirklich beste Qualität ermöglichen, und wir sind sehr stolz darauf, dass wir so einen Zuspruch haben.
Der zweite Teil ist der weinrechtliche Teil. Da kann ich meinen Vorredner, glaube ich, leider nicht aufklären. Wir haben es schon im Ausschuss versucht, konnten es ihm aber auch dort nicht klarmachen. Es gibt eine Neueinteilung in die Kategorien Wein ohne Herkunft und Wein mit Herkunft. Das gliedert sich in das EU-Lebensmittelrecht ein, weil wir da die Herkunft besser deklarieren müssen.
Wir haben es aber geschafft, das bisherige Qualitätsregime des österreichischen Weines – das heißt, die Qualitätspyramide – weiterhin zu erhalten. Das ist der große Sieg, der uns da gelungen ist. Der Wein ohne nähere Herkunftsangabe, der bisher als Tafelwein bezeichnet wurde, wird in Zukunft nur mehr mit der Bezeichnung „Wein“ in den Verkauf kommen.
Hat er den Zusatz eines Rebsortenweins – das heißt, wenn er mit dem Ausdruck der Sorte versehen ist –, muss er dem höheren Qualitätslevel entsprechen, was Hektarhöchstertrag sowie natürlich fehlerfreie Sensorik und Sortentypizität betrifft. Da sind wir schon in der nächsten Qualitätsebene, und das ist der Wein mit geschützter geographischer Angabe. Das war bisher der Landwein. Diese Bezeichnung bleibt auch weiterhin erhalten. Dieser Wein muss zu 100 Prozent aus der namensgebenden Weinbauregion stammen.
Das höchste Level in diesem Bezug ist der Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Da sind die Qualitätsweine – die DAC-Weine – sowie die Prädikatsweine (Abg. Zanger: Giebelkreuzwein! – Heiterkeit bei der FPÖ) – Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Ausbruch, Trockenbeerenauslese und Eiswein – enthalten.
Neuerungen gibt es beim Qualitätswein hinsichtlich der Bezeichnungen keine – die werden komplett beibehalten. Das heißt, für den erprobten Konsumenten ändert sich nichts, und auch die Praxisbewährung in der Produktion für den Produzenten ändert sich nicht. Das sind ganz wichtige Punkte.
Die Neuerung ist jedoch, dass wir nun die Möglichkeit bekommen, Qualitätswein auch in andere Behälter abzufüllen. Da ist immer wieder von den „Bag-in-Boxes“ die Rede. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, um auf den Exportmärkten für den österreichischen Qualitätswein auch punkten zu können, denn gerade in den skandinavischen Ländern und im britischen Raum sind diese Bag-in-Boxes sehr gängig. Wir konnten da bisher noch nicht Fuß fassen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Die Banderole als Zeichen des Qualitätsweins österreichischer Herkunft darf jedoch nur auf inländisch abgefüllten Glasflaschen getragen werden. Die Banderole ist das Symbol für Qualitätswein aus Österreich. Dieses Zeichen für österreichischen Wein
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