Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 216

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wollte der Österreichische Weinbauverband Ihnen allen heute eigentlich zur Verfügung stellen, gemeinsam mit der Broschüre über den österreichischen Wein. Leider wurde uns das von der Frau Präsidentin dieses Hauses nicht genehmigt. (Abg. Zanger: Ihr wollt immer nur ..., das ist ein Wahnsinn!)

Das ist für mich persönlich eine große Enttäuschung, muss ich sagen. Das ist auch eine Abfuhr für die Mitarbeiter der „Österreichischen Weinmarketing“ sowie für die Mitarbeiter im Österreichischen Weinbauverband und nicht zuletzt eine plakative Geringschätzung für den österreichischen Wein und die heimischen Winzer. Da hätten wir uns schon die gleiche Solidarität wie bei vielen anderen Aktionen und Initiativen, die es hier im Haus schon gegeben hat, gewünscht.

Doch zurück zum Verfahren. Im Gesetz sind noch weitere önologische Verfahren enthalten, die ich Ihnen gerne erläutern würde, aber ich glaube, das würde den Rah­men sprengen.

Ich darf aus aktuellem Anlass auch ein bisschen auf die aktuelle Weinlese 2009 ein­gehen. Als Winzer sehen wir das mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Einerseits haben wir leider geringe Erträge, verursacht durch Hagel und witterungs­bedingte Probleme (Abg. Zanger: Das heißt, ... schon wieder teurer!), andererseits haben wir eine hohe Qualität, die sich schon in der hohen Zuckergradation der Moste abzeichnet, eine schöne Säurestruktur, die für die Frische und Fruchtigkeit unserer typischen österreichischen Qualitätsweine so bemerkenswert ist, und gerade der Ar­beitseinsatz der Winzer in der Vegetationsphase hat diese Qualitäten hervorge­bracht.

Um in diesem Sinne bestmöglicher Qualität für die Konsumenten zu erlangen, beste Produktionsmöglichkeiten für die Winzer zu garantieren und eine klare Kennzeichnung und Kontrolle zu gewährleisten, um unser hohes Qualitätsniveau auch in Zukunft abzusichern, bitte ich Sie, diesem Weingesetz 2009 zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Gaßner: Dürfen wir die Broschüre sehen?)

19.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


19.05.24

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Vorredner konnte mich leider Gottes auch jetzt nicht überzeugen, obgleich in diesem Gesetz auch wirkliche Verbesserungen enthalten sind – ich denke da an die Parteistellung der Kellerinspektoren.

Der springende Punkt ist der § 8. Wen betrifft es? – Es gibt in etwa 32 000 Betriebe, 13 000 davon alleine in Niederösterreich, und es gibt viele Konsumenten, die jetzt wohl einigermaßen verwirrt werden.

Rückblende: Mitte der achtziger Jahre. Damals hat sich der Gesetzgeber nach dem riesigen Weinskandal zu entscheiden gehabt – damals gab es die kleine Koalition, es muss also nicht immer die ÖVP sein, die für diesen Stand etwas Gescheites macht; federführend war der niederösterreichische Abgeordnete Sepp Hintermayer –, und dann hat man voll auf Qualität gesetzt. Sepp Hintermayer hat sich einiges von dieser Seite anhören können, hat einiges verbal abbekommen, Länge mal Breite. Es war aber der richtige Weg, und diesen Weg sehen wir jetzt in gewisser Weise vor einer Gabelung.

Bei der Qualität blüht Ihnen jetzt etwas, das Sie im Vorfeld noch mächtig kritisiert haben. Es ist ja schon vom Erstredner erwähnt worden, was der Herr Pleil alles gesagt hat: Wir müssen es schaffen, dass wir nicht guten österreichischen Qualitätswein zugunsten eines sortenbezeichneten Tafelweines zu Grabe tragen. (Abg. Höllerer: Wir


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