Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 217

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haben es geschafft!) – Das war natürlich vor der Wahl. Nach der Wahl war schon wie­der alles anders; jetzt begrüßt er das.

Da auch die Österreichische Weinmarketing zitiert worden ist, kann ich nur sagen – ich zitiere den „Kurier“ –: „Verwirrung vor dem Weinregal“. – Das war schon die Prophe­zeiung. – „Wer den Winzer kennt, hat es einfach. Für alle anderen könnte das neue Weingesetz einige Fehlkäufe bringen.“ – Es ist Ihnen nicht gelungen, diese Kritik mit diesem Gesetz zu entschärfen.

Was hat der Geschäftsführer der Österreichischen Weinmarketing, Klinger, gesagt? „Wir sind mit der EU-Regelung nicht glücklich. Hier haben sich die Billigproduzenten und Handelslobbys durchgesetzt.“

Wir können daher, obgleich einige Verbesserungen vorhanden sind, dieser Gesetzes­vorlage die Zustimmung nicht geben. Ich glaube, dass Sie hiemit den guten Weg Richtung Qualität, der von anderen Parteien vorgegeben wurde, leider verlassen. (Beifall beim BZÖ.)

19.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.08.06

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bekenne, ich bin stolze Besitzern von zwei Weinstöcken der Sorte Isabella mit einer Nettoernte von 15 Kilo. Deshalb bin ich zwar nicht gleich prädestiniert dafür, über das Weingesetz zu reden, aber es ist ungeachtet dessen eine wichtige und not­wendige Novelle. Denn es geht darum, dass wir die neue europäische Weinmarkt­ordnung im österreichischen Gesetz umsetzen.

Herr Kollege Schmuckenschlager, Sie haben beklagt, dass Sie Werbematerialien hier im Plenum nicht verteilen durften. Dafür habe ich Verständnis, aber ich kann mir vorstellen, dass Sie Ihre Informationen nach Rücksprache mit den verschiedenen Klubs sicher in den Klubs auflegen dürfen – je nach Bedarf und Wunsch. (Abg. Jakob Auer: Wein auch! Abg. Mag. Gaßner: Das Flascherl auch dazu! Heiterkeit.)

Zurück zur Weingesetz-Novelle: Meine Damen und Herren, begleitet wird diese natio­nale Umsetzung von Umstellungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der Weingärten, der Verarbeitung, des Absatzes und der Vermarktung. Aus diesem euro­päischen Weinmarktordnungsbudget stehen mit der Umsetzung in Zukunft – vor allem aber auch nach dem Jahr 2013 – beträchtliche budgetäre Mittel zur Verfügung. Dass es ein gutes Gesetz ist, zeigt schon die hohe Zustimmung im Ausschuss. Ich be­dauere, dass das BZÖ dem nicht zustimmen wird.

Meine Damen und Herren, wichtig ist bei den Neuerungen auch eine Weinkontrolle. So wird ab 2015 der Weinbaukataster von der Weinaufsicht geführt – bisher lag das das bei den Ländern. Den Bundeskellereiinspektoren wird ab nun Parteistellung einge­räumt.

Ich denke, wir sind in Österreich sehr sensibel, was den Wein betrifft, sehr hellhörig.

Deshalb ist Vertrauen gut, aber Kontrolle ist noch wichtiger, denn es geht einerseits um die Sicherheit für die Weinproduzentinnen und -produzenten selber und andererseits auch um die Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten, dass die Qualität des Weines stimmt.

Erlauben Sie mir noch, auf etwas hinzuweisen, das für mich persönlich einen Wermuts­tropfen darstellt: Ich werde sicherlich noch einige Zeit brauchen, um mich daran zu gewöhnen, dass auf einmal Qualitätswein im Tetra Pak – oder, wie es so schön heißt,


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