Und was haben Sie in Luxemburg gemacht? Was haben Sie gemacht, Herr Bundesminister? Bis heute haben Sie mit den Bäuerinnen und Bauern kein persönliches Gespräch geführt, nicht mit einzelnen Mitgliedern! Es geht hier um den Vorstand der IG-Milch in Österreich. Sie haben im Ausschuss die Möglichkeit bisher nicht genutzt, mit diesen Bäuerinnen und Bauern zu diskutieren. Wir hätten Sie gerne eingeladen. ÖVP und SPÖ haben das bisher nicht wahrgenommen.
Ich sage ein positives Ergebnis dieser Protestbewegung – und sie ist erfolgreich, meine Damen und Herren! –: Es ist so, dass auf High-Level-Group-Ebene, auf europäischer Ebene, auf Fachexperten-Ebene am 10. November 2009 der European Milk Board eingeladen ist. (Abg. Eßl: Das hat der Minister Berlakovich erreicht!) Auf höchster Ebene werden die Bäuerinnen und Bauern in Brüssel ihre Vorschläge präsentieren.
Sie haben die Chance versäumt, sie hier in Österreich einzuladen! Im Ausschuss haben Sie verabsäumt, gemeinsam einen Vorschlag zu erarbeiten! Bis heute warten wir auf diesen gemeinsamen Vorschlag zur Milchpolitik, der längst überfällig ist. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
19.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (332 d.B.): Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009) (365 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Dem § 8 Abs 2 wird folgender Satz angefügt:
„Bei anerkannten pilzresistenten Sorten obliegt es den Betrieben, den Sortennamen am Etikett anzuführen.“
Begründung:
Nach §8 Abs 2 (Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geographische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung) sind für derartige Weine Rebsorten mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe ausgeschlossen. Zulässig sind sämtliche übrigen Qualitätsweinrebsorten gemäß § 10 Abs. 6.
Damit würden sogenannte pilzwiderstandsfähige Rebsorten („PIWIS“, die ohne Spritzungen auskommen) aufgrund der zur Zeit noch geringen Anbaufläche und Bekanntheit der Sorte ausgeschlossen. Doch sind gerade diese Sorten für den Biolandbau sehr wichtig. Bekannt kann aber eine Sorte nur dadurch werden, dass man den Sortennamen auf das Etikett schreiben kann.
Gefordert wird daher, dass es bei anerkannten pilzresistenten Sorten den Betrieben obliegen soll, den Sortennamen am Etikett anzuführen und damit diese Sorten jeden-
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