Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 223

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falls zur Herstellung von Wein mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung zulässig sind.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Mi­nu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.24.32

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Vielleicht noch einmal ganz kurz zu § 8: Ich möchte mich auch bei Herrn Abgeordnetem Pirklhuber bedanken, der das jetzt wirklich mitträgt. Das ist recht so, denn es ist auch im Sinne der österreichischen Qualitätsweinproduktion. Es war immer Ziel, dieses Gesetz so umzusetzen, dass der Qualitätswein und das Niveau des Qualitätsweins jedenfalls gewahrt bleiben. Das ist gelungen, weil man einfach den nationalen Spielraum genutzt hat.

Daher kann man auch dem BZÖ empfehlen, diesen Weg mitzugehen. Sie würden im Sinne der österreichischen Winzerinnen und Winzer und vor allem der Konsumen­tinnen und Konsumenten richtig entscheiden!

Ganz kurz: Worum geht es? – Es geht um einen der wichtigsten Punkte der Neue­rungen des EU-Weinrechts. Das ist das Abgehen von der Kategorisierung von Weinen in Qualitätswein und Tafelwein. Das heißt, es sind jetzt Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, die uns unter „Qualitätswein“ ein Begriff sind und auch weiterhin in Österreich so benannt werden müssen, und es sind die Weine mit geschützter geographischer Angabe, das sind die Landweine, für die das Gleiche gilt.

Neu ist, dass der Wein ohne nähere Herkunftsangabe als „Österreich“ – das ist der ehemalige Tafelwein – jetzt mit der Möglichkeit der Angabe von Rebsorte und Jahr­gang ausgestattet wird, aber auch gleichzeitig auf das Niveau des Landweins ange­hoben wird, das heißt, einer Mengenbeschränkung unterzogen wird. Das hat es vorher für Tafelwein nicht gegeben. Die Bezeichnung „Tafelwein“ fällt weg, und dieser Wein wird in die Kategorie „Landwein“ gehoben, das heißt, er erfährt eine Qualitäts­auf­stufung.

Wein ohne Herkunftsangabe gibt es auch, das stimmt. Der ist dann nur mit „Wein“ zu bezeichnen, und das bietet die einzige Möglichkeit, wo tatsächliche Übermengen plat­ziert werden können. Dieser Wein hat in Österreich kaum einen Markt.

Nur ganz kurz zu Ihrem Antrag, Herr Abgeordneter Pirklhuber, bei dem es um die pilzresistenten Sorten geht: Ich habe da eine Liste mit: 700 pilzresistente Sorten sind es, die derzeit in den verschiedensten Phasen des Kontrollversuches stehen. Es ist noch keine Entscheidung getroffen worden, welche die idealsten wären, um sie auch in Österreich in das Qualitätsrebsorten-Register aufzunehmen. Und genau darum geht es.

Ich bin dafür – und da bin ich voll bei Ihnen –, dass wir zukünftig auch solche Sorten brauchen, die als Qualitätssorten in Österreich gelten sollen, aber es braucht natürlich vorher auch die nötige Anerkennung und Kontrolle. Und wenn das abgeschlossen ist und tatsächlich die – ich sage jetzt – idealsten Sorten ausgewählt sind, dann wird es auch möglich sein, diese Sorten in das Qualitätsrebsorten-Register aufzunehmen. Selbstverständlich kann der Herr Bundesminister das dann mittels Verordnung statt­finden lassen. Somit wird auch dann den Biobauern entsprochen werden, wenn tatsächlich alle Prüfungen abgeschlossen sind.

 


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