Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 224

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In diesem Sinne möchte ich Sie alle herzlichst einladen, diesem Weingesetz zuzu­stimmen, wie gesagt, im Sinne der österreichischen Qualitätsweinproduktion. Eines war uns WinzerInnen immer klar: Wir brauchen nicht mehr Wein, sondern wir brauchen für unsere hoch qualitativen Weine auch wirklich gute Preise! – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig! Absolut richtig!)

19.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minis­ter Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.28.09

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorne weg: Danke für die großteils fachlichen Stellungnahmen zum Weingesetz. Wir können mit dieser Weingesetz-Novelle den zweiten Teil der Än­derung der gemeinsamen Marktordnung Wein umsetzen, die um zwei wichtige Be­reiche erweitert wird, nämlich Absatzförderung in Drittländern; der zweite Punkt sind die Investitionen im Bereich der Weinwirtschaft, zum Beispiel im Bereich der Keller­technik. Bis zum Jahr 2013 werden Österreich dadurch auch an EU-Mitteln zusätzliche Fördermöglichkeiten für die Weinwirtschaft zur Verfügung stehen: etwa 8 bis 13 Millionen € jährlich, eine schöne Summe, die auch genutzt wird.

Der erste Punkt, den ich erwähnen möchte, weil es sehr wohl auch um die Per­spek­tiven geht, ist die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten. Das, was mit der Wein­gesetz-Novelle gewährleistet ist, ist, dass der Qualitätsweg, der vor 25 Jahren einge­schlagen wurde, konsequent fortgesetzt wird. Bei allen Für und Wider, die diskutiert werden: Es war ein Erfolgsweg, der anfangs nicht unumstritten war, der jetzt aber die Erfolge zeitigt. Das, worauf wir stolz sein können, ist, dass der österreichische Wein – und wir sind ein kleines Weinbauland! – auf allen entscheidenden Weltmärkten der Welt zu finden ist.

Wir wollen mit diesen Mitteln zusätzliche Märkte erschließen, insbesondere den schwei­zerischen, den deutschen Markt bearbeiten, aber auch in Übersee, im asiati­schen Raum, im amerikanischen Raum, auch in den USA, in Kalifornien und New York erfolgreich sein. Wenn es manche nicht begriffen haben, warum man dort hinfährt: um eben heimische Lebensmittel zu bewerben, die sogar extrem erfolgreich sind!

Im Übrigen: Dass Sie sich darüber lustig machen, Herr Kollege Jannach, finde ich nicht angebracht! Ich war in Russland, in Moskau mit Vertretern von über 30 Lebens­mittel­firmen, darunter die Kärntnermilch und Molkereien, um heimischen Produkten neue Märkte zu erschließen. Während Sie zuhause gesessen sind, waren wir aktiv, um neue Märkte zu erschließen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stefan: Die Bauern müssen arbeiten! Irgendwer muss ja arbeiten! Unglaublich!)

Der zweite Punkt ist die Investitionsförderung: Durch diese Novelle und die Übernahme der gemeinsamen Marktordnung liegen derzeit aus der Weinwirtschaft in etwa 1 500 Projekte auf, das heißt Investitionen, die trotz der wirtschaftlich schwierigen Zeiten von den Winzern gemacht werden, was ebenfalls zusätzliche Qualitätssprünge geben soll. Die heurige Weinernte war etwas geringer als der Durchschnitt, aber die Qualität ist hervorragend.

Wir gehen den Weg auch insofern weiter, dass wir, so wie es international üblich ist, auf die Region abstellen, daher das DAC-Prinzip, also Districtus Austriae Controllatus, wo wir – so wie es bei Bordeaux, Rioja, Chianti ist – auch hier in Österreich die Region betonen: eben Weinviertel oder Mittelburgenland oder Leithaberg oder Kamptal. Wir


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