dies heute beim Kollegen Jannach von Ihnen geduldet wurde. Das wäre meine Bitte. (Beifall bei der ÖVP.)
Denn, meine Damen und Herren: Alles zur richtigen Zeit! Wir haben Gelegenheiten, über sachliche Themen zu diskutieren. Es ist auch unsere Aufgabe, dann über Probleme in der Landwirtschaft zu reden, wenn diese fachlichen Themen zur Sprache kommen. Heute haben wir das Weingesetz zur Behandlung vorliegen (Abg. Kickl: Hat er nichts dazu gesagt?), und es gibt wohl keine Produktionsrichtung in Österreich, die es geschafft hat, aus einer derartigen Krise des Jahres 1985 (Abg. Dr. Pirklhuber: Stimmt! Da haben Sie recht!) dank ihrer selbst, aber auch dank gesetzlicher Bestimmungen – ich bin ja ein Parlamentarier, der diese Krise bereits hier im Haus miterlebt hat (Abg. Mag. Gaßner: So lang bist du schon da?), und ich weiß, welch schwierige, beinharte Diskussionen es gab und welche Herausforderungen seitens der Weinwirtschaft zu bewältigen waren –, so stark hervorzugehen. Respekt den Weinbauern in Österreich! Respekt den beiden Debattenbeiträgen des Kollegen Schmuckenschlager und der Kollegin Höllerer! (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! 15 Mandatare sprechen heute zu einer relativ kleinen Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht. Zwei sind kompetent, 13 sind Genießer. Ich hoffe, wir wissen auch, wovon wir reden! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Der letzte war der Genießer! Der letzte Redner war der Genießer! – Abg. Mag. Gaßner: Eine leichte Überheblichkeit hat da schon durchgeklungen, denn so unkompetent waren die Redebeiträge auch nicht!)
19.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schönpass zu Wort. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.
19.42
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Es können nicht alle 183 Abgeordneten Spezialisten im Weinbau sein. Ich bin eine Genießerin. (Beifall und Bravorufe bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall des Abg. Dr. Pirklhuber.)
Diese Broschüre ist hervorragend, und aufgrund der Diskussion habe ich förmlich den Wein schon gerochen. (Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)
In erster Linie geht es bei diesem Weingesetz um die Umsetzung der EU-Weinverordnung, und ich möchte noch einmal zusammenfassen: Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung eines Weines ohne nähere regionale Herkunftsangabe aus Österreich, bei dem aber die Rebsorte oder mehrere Rebsorten und der Jahrgang angegeben werden. Dieser muss aber im Gegensatz zum bisherigen Tafelwein in Aussehen, Geschmack und Geruch fehlerfrei sein und Rebsortentypizität aufweisen.
Man unterscheidet also in Zukunft Weine mit geschützter Herkunftsbezeichnung und solche ohne dieser. Die traditionellen Begriffe „Landwein“ für Wein mit geschützter geografischer Angabe und „Qualitätswein“ für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung sollen bleiben. Die Bezeichnung „Tafelwein“ wird durch „Wein“ abgelöst. Dieser muss aber die vorher genannten Bedingungen erfüllen.
Auch sind Neuerungen in Bezug auf Aufbesserung und Süßung, eine Stärkung der Weinkontrolle und ab 2015 die Führung eines Weinkatasters vorgesehen. Die Erlaubnis, auch Qualitätswein in Tetra Paks oder Bag-In-Boxes abzufüllen, soll die österreichischen Weine noch wettbewerbsfähiger machen.
Als Konsumentin danke ich unseren Weinbauern und Weinbäuerinnen für die hervorragenden Weine! – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Pendl: Bravo!)
19.44
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