Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 254

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beantworte ich auch gleich die Frage des Herrn Abgeordneten – ist in den Jahren 2007 und 2008 stark gestiegen und auf diesem hohen Niveau 2009 weitergelaufen, es wird auch heuer eine Steigerung geben. Das hat sehr stark damit zu tun, dass das Frem­denrechtspaket 2005, das 2006 in Kraft getreten ist, ebendiese von mir vorhin schon genannte Komplexität noch intensiver gemacht hat.

Ich möchte das an einem Beispiel illustrieren und Ihnen sagen, dass das Handbuch des Innenministeriums für jene Beamtinnen, Beamten und Bediensteten, die diese Rechts­materien anwenden – und hier ganz konkret eine, nämlich das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz –, dass das Handbuch zur Anwendung über 250 Seiten hat. Stellen Sie sich einmal vor, was das für jene bedeutet, die von diesen gesetzlichen Bestimmungen und von diesen Änderungen betroffen sind!

Das ist jetzt nur ein kleines Beispiel zur Illustration, was wir dann bei den Beschwer­den – die Zahl wurde schon genannt, 14 640 Verfahren haben wir insgesamt gehabt – durchgeführt haben. In 15,3 Prozent der Fälle hat die Volksanwaltschaft in einem Prüf­verfahren sozusagen auch einen Missstand in der Verwaltung gesehen. Die Beschwer­deführer kommen und behaupten ja, es ist einer vorhanden, und wir bestätigen ihn entweder durch das Prüfverfahren oder sehen die Vermutung nicht bestätigt. Das ist eigentlich eine, relativ betrachtet, hohe Zahl.

Wir haben auch 71 sogenannte amtswegige Prüfverfahren durchgeführt. Amtswegig schreiten Volksanwältinnen und Volksanwälte dann ein, wenn es keinen konkreten Be­schwerdeführer gibt, aber der Verdacht auf einen Missstand in der Verwaltung besteht, den wir dann amtswegig aufnehmen, oder auch, wenn es Menschen gibt – und damit nehme ich Bezug auf Whistleblower und auf den uns jetzt übermittelten Ent­schließungsantrag –, die sagen: Ich möchte mich beschweren, aber ich möchte nicht als Person mit Namen und Adresse auftreten.

Hier gibt es schon einen gewissen Erfahrungsschatz der Volksanwaltschaft. Wir haben uns heute darüber verständigt, als wir vom Entschließungsantrag der Grünen erfahren haben, dass sich die Volksanwaltschaft selbstverständlich auch als kompetente Stelle sieht, um so eine Aufgabe übernehmen zu können.

Eine letzte Bemerkung, mit der ich etwas ergänzen möchte, nachdem Kollege Zinggl das Papier mit den Reformvorschlägen der Volksanwaltschaft, das wir dem Volksan­waltschaftsausschuss übermittelt haben, eigentlich in allen Punkten vorgetragen hat: Er hat einen einzigen Punkt nicht erwähnt, und das ist die Frage der Umsetzung des OPCAT-Abkommens. OPCAT heißt Optional Protocol to the Convention against Tor­ture, und im Jahr 2003 wurde dieses Abkommen unterzeichnet. Im Parteien­überein­kommen zwischen den beiden Regierungsparteien wurde die Absicht kundgetan, dass die Volksanwaltschaft die sogenannte nationale Präventionsstelle für die Umsetzung dieses Abkommens sein soll. Inzwischen sind die Vorgespräche darüber schon in einem Stadium, das durchaus als sehr konkret zu bezeichnen ist. Wir hoffen dann in der konkreten Umsetzung sehr auf Ihre Unterstützung!

Als allerletzten Punkt möchte ich noch einen Punkt beispielhaft für meinen Prüfbereich ansprechen, betreffend die Frage der Form des Umgangs mit legistischen Anre­gungen. Ja, es werden von Ihnen und auch von den Landtagen immer wieder legis­tische Anregungen, die die Volksanwaltschaft macht, aufgenommen. Es ist ja neben unserer Prüftätigkeit eine unserer Hauptaufgaben, jenem Organ, dessen Hilfsorgan wir sind, nämlich dem Parlament, Nationalrat und Bundesrat, auch Anregungen zu geben, und zwar dort, wo sich uns aus Erkenntnissen von Prüfverfahren Anregungen für die Verbesserung, Veränderung oder Korrektur von Gesetzen aufdrängen. Es werden immer wieder solche Anregungen vom Hohen Haus aufgenommen, aber schlicht und einfach lang nicht alle.

 


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