Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 260

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Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter betreffend Standar­disierung des Begutachtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 10, Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 98/A(E) der Abgeordneten Ing. Nor­bert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Prüfung der wirksamen Verwen­dung des Pflegegeldes durch Gesundheitsmanager (369 d. B.) in der 41. Sitzung des Nationalrates am 22. Oktober 2009

Bei der funktionsbezogenen Einstufung in die Pflegestufen, bewertet der Amtsarzt aufgrund der vorliegenden Behinderung den Pflegebedarf. Allerdings werden in Öster­reich Pflegebedürftige mit ähnlichen Leiden und Beschwerden oftmals völlig unter­schiedlich eingestuft.

Dabei handelt es sich um eine Ungerechtigkeit, die eines funktionierenden Sozial- und Rechtsstaats nicht würdig ist, da den Betroffenen nicht zugemutet werden kann, dass sie aufgrund einer falschen Bewertung in eine zu niedrige Pflegestufe eingestuft werden und zu wenig Pflegegeld erhalten.

Die Begutachtungsverfahren zur Pflegegeldeinstufung sind daher besser zu standar­disieren und so zu gestalten, dass es innerhalb des Bundesgebietes nicht zu unter­schiedlichen Beurteilungen für ein und dieselbe Pflegesituation kommen kann. Dieses neue Begutachtungsverfahren soll in Zusammenarbeit mit den Behinderten­organi­sa­tionen entwickelt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Einführung eines neuen und bundesweit standardisierten Begutachtungsverfahren zur Bewertung des Pflegebedarfs bei der funktionsbezogenen Einstufung sicherzustellen, das in Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen entwickelt wird.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter betreffend die Beschrän­kung der Dauer des Pflegegeldverfahrens

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 10, Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 98/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Prüfung der wirksamen Ver­wendung des Pflegegeldes durch Gesundheitsmanager (369 d. B.) in der 41. Sitzung des Nationalrates am 22. Oktober 2009

Im Bericht des Rechnungshofes über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft; Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes (Reihe Bund 2007/12) wird unter 19.1 darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Erledigungsdauer der Erstanträge


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