Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 261

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auf die Gewährung von Pflegegeld im Jahr 2005 78 Tage betrug. Die Verfahrensdauer bei den Erhöhungsanträgen war einige Tage kürzer.

Die Gründe für Verfahrensverzögerungen lagen einerseits in Krankenhaus- und Kur­aufenthalten der Antragsteller oder in der Beschreitung des Rechtsweges. Darüber hinaus stellte der RH in Einzelfällen Liegezeiten von Akten, Wartezeiten auf Entschei­dungen der Hauptstelle oder Verzögerungen wegen fehlerhafter Eingaben im IT-System fest.

Im Jahr 2005 verstarben insgesamt 1.252 Pflegebedürftige bzw. 10,9 % der Antrag­steller vor dem Abschluss des Pflegegeldverfahrens.

In Anbetracht des zum Teil hohen Alters und des schlechten Gesundheitszustandes vieler Antragsteller erachtete der Rechnungshof eine rasche Verfahrensabwicklung als besonders wichtig, und empfahl, die Dauer aller nicht strittigen Verfahren auf unter drei Monate zu verkürzen. Die Forderung des Rechnungshofes nach einer rascheren Ver­fahrensabwicklung wurde vom Bundesministerium für Soziales und Konsumenten­schutz unterstützt.

Ein Altern in Würde setzt außerdem voraus, dass der eigene Pflegegeldantrag noch zu Lebzeiten erledigt wird. Außerdem sind jene Personen, deren Antrag positiv erledigt wird, eben tatsächlich auf das Pflegegeld angewiesen. Die Verfahrensdauer soll daher künftig maximal 60 Tage betragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zu­leiten, die eine Beschränkung der Dauer des Pflegegeldverfahrens bei nicht strittigen Verfahren auf 60 Tage vorsieht.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten. – Bitte.

 


21.34.37

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Herr Kollege Karlsböck! Diese 60 Tage, die Sie angesprochen haben, sind auch ein dezidiertes Ziel unseres Herrn Bundesministers Hundstorfer, und ich denke: Da ist die Materie in guter Hand, und es wird in diese Richtung sicherlich weiter gearbeitet werden.

Es gibt im Moment wirklich nur eine ganz geringe Differenz zu den 60 Tagen, aber wir sind in diesem Bereich natürlich mit Ihnen einer Meinung, und es gibt, wie gesagt, bereits entsprechende Bestrebungen des Herrn Bundesministers Hundstorfer in diese Richtung.

In der Sitzung des Sozialausschusses wurde eine Reihe von Anträgen behandelt, und ich denke, wir haben auch wirklich gut darüber diskutiert. Jetzt werden einige Anträge meiner Meinung nach gut begründet abgelehnt, weil es gute, dringende Gründe dafür gibt.

Ich bin auch der Ansicht vieler Kolleginnen und Kollegen, dass die Pflege, wie wir im Ausschuss besprochen haben, ein ganz wichtiges Thema ist. Es gibt im Moment


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