Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 262

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400 000 PflegegeldbezieherInnen des Bundes und der Länder. Zirka 75 000 Menschen sind in Pflegeberufen in Österreich tätig, und 80 Prozent der zu pflegenden Menschen werden von Angehörigen zu Hause gepflegt.

In diesem Gebiet ist wahrlich viel zu tun, und diese Herausforderungen nimmt die Bun­desregierung auch 100-prozentig wahr. Wir müssen ein breites, vielfältiges Angebot zur Verfügung stellen, und es ist trifft ohne Zweifel zu, dass die Menschen die Wahl­freiheit haben müssen, daraus ein bedarfsorientiertes und leistbares Angebot zu wäh­len.

Wir müssen auch darauf schauen, dass es für die MitarbeiterInnen ordentliche Arbeits­bedingungen gibt und dass auch in Zukunft genug Arbeitskräfte für diesen Bereich zur Verfügung stehen.

Ihr Antrag 98/A(E) geht in Richtung Qualitätssicherung, die uns auch sehr wichtig ist. Aber wir lehnen diesen Antrag ab, weil es seit dem Jahr 2001 mit der Novelle zum Bundespflegegesetz gemäß § 33a eine Qualitätssicherung gibt. Die Qualitätssicherung ist demnach verankert. Sie alle wissen, dass es die Möglichkeit zu Hausbesuchen gibt, wobei auf die Qualität in der Betreuung geachtet wird, aber gleichzeitig auch beraten und informiert wird. Aus der Erfahrung mit diesen Hausbesuchen hat sich ergeben, dass auch immer mehr an Beratung notwendig ist. Viele Menschen brauchen auch Unterstützung bei ihren anspruchsvollen Tätigkeiten, und jene Hausbesucherinnen und -besucher sind ausgebildete Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, weshalb sie ihre Aufgabe ausgezeichnet erfüllen können.

Die Ergebnisse aus den Beurteilungen zeigen eindeutig, dass in der häuslichen Pflege ausgezeichnet gearbeitet wird. Bei 98 Prozent der begutachteten Menschen – und das waren immerhin seit 2001 57 844 – wurde ein sehr guter oder guter pflegerischer Zustand bestätigt. Nur 20 PatientInnen haben einen mangelhaften Zustand – wenn ich das so sagen darf – aufgewiesen. In solchen Fällen gibt es immer auch Meldungen an die PVA, damit Verbesserungen herbeigeführt werden.

Ich denke, dass mit diesem System der Qualitätssicherung die Qualität tatsächlich gesichert wird und dass es deswegen nicht notwendig ist, Gesundheitsmanager nach dem Antrag der Freiheitlichen einzusetzen, noch dazu, da jene Gesundheitsmanager, die Sie in Ihrem Antrag angeben, keine ausgebildeten Kranken- beziehungsweise GesundheitspflegerInnen sind und auch der Rechnungshof keine Beanstandungen zum momentanen System traf. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Markowitz zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 2 Minuten. – Bitte.

 


21.38.32

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden nach wie vor zu Hause gepflegt und betreut.

Pflegende Angehörige leisten dabei einen volkswirtschaftlich wichtigen Beitrag. Es ist unbestritten, dass die Betreuung und die Pflege aller Pflegebedürftigen in Österreich ohne die pflegenden Angehörigen nicht möglich wäre.

Für die Versorgung in den eigenen vier Wänden ist aber auch die Höhe des Pflege­geldes entscheidend, denn Preissteigerungen bei den zugekauften Leistungen, die für Pflegebedürftige notwendig sind, führen ohne entsprechende Pflegegelderhöhung zu Verschlechterungen in der Versorgung. Deshalb fordern wir eine dauerhafte Valorisie-


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