Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 263

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rung des Pflegegeldes, denn Pflege und Betreuung müssen in ausreichendem Maß sichergestellt werden. Auch fordern wir eine bundeseinheitliche Regelung betreffend die Abschaffung der Regressforderungen an Angehörige. Es ist nämlich nicht einzu­sehen, dass in einzelnen Bundesländern auf das Vermögen von Angehörigen zuge­griffen werden kann.

Kommen Pflegebedürftige in Heimpflege, werden Pflegegeld, die eigene Pension oder sonstige Einkommen herangezogen. Reicht das nicht aus, dann greift die öffentliche Hand ein. Bis das aber so weit ist, muss das Vermögen zu einem gewissen Restwert verwendet werden, was von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.

Aber auch für die Angehörigen fallen Kosten an: Zwar ist erfreulich, dass in allen Bun­desländern die Regressforderungen an die Kinder für ihre Eltern abgeschafft wurden, doch nach wie vor werden in vielen Bundesländern die Eltern für ihre min­derjährigen und sogar für die volljährigen Kinder bei stationärem Aufenthalt zu Regressforderungen verpflichtet – außer in Kärnten und der Steiermark. (Abg. Hörl: In Tirol auch nicht!) In vielen Bundesländern werden aber auch Regressforderungen an den Ehepartner ge­stellt – außer in Kärnten und der Steiermark. (Abg. Hörl: In Tirol auch nicht!)

Angesichts dieser uneinheitlichen Regelungen fordern wir vom BZÖ, dass Regress­forderungen an Angehörige generell abgeschafft werden, denn es ist nicht einzusehen, dass in einzelnen Bundesländern Zahlungsverpflichtungen an Angehörige bestehen und in anderen nicht. (Beifall beim BZÖ.)

21.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Klikovits zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.41.01

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Immer wenn es um die Pflege geht, geht es um viel Geld, und es ist zweifelsfrei so, dass wir in den vergangenen Jahren sehr viele positive Veränderungen herbeigeführt haben.

Herr Kollege Markowitz, das, was Sie angesprochen haben, unterliegt natürlich der Autonomie unserer Bundesländer. Wir haben den Föderalismus und wir wollen diesen Föderalismus auch bewusst leben. Wenn es da schon bundeseinheitliche Regelungen für eine einheitliche Abschaffung der Vermögensgrenze und vieles mehr gegeben hat, dann ist das ein richtiger Schritt, aber ich bin schon dafür, dass wir die Autonomie und den Föderalismus unserer Bundesländer wahren.

Zu den einzelnen Anträgen der freiheitlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Tagesordnungspunkte 10 bis 15. Wir haben schon im Ausschuss ausführlich begrün­det, warum wir diesen Anträgen nicht nähertreten können: Zum einen, weil sie teilweise sachlich nicht gerechtfertigt sind (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein), und zum anderen, weil sehr viel Mehrkosten entstünden, wenn ich nur an die Bundes­genossenschaften denke.

Sie wissen, dass ich im Burgenländischen Hilfswerk Verantwortung trage und einer jener bin, die all diese Punkte, die Sie hier an- und ausgeführt haben, so nicht akzep­tieren können, weil sie vielfach nicht umsetzbar sind und das System wirklich zusätz­lich verteuern würden. Also nicht, dass wir prinzipiell gegen Ihre Vorschläge wären, aber sie sind in der Sache einfach nicht gerechtfertigt.

Ich glaube auch, was Kollegin Königshofer gesagt hat, dass wir in der Pflege vor allem in der Frage des Personals dringendst überlegen sollten (Zwischenruf des Abg. Neubauer) – Entschuldigung, Königsberger –, wie wir zu qualifiziertem Fachper­sonal kommen, weil uns das schön langsam ausgeht. Wir bekommen keine Kräfte


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