Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 279

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Daher haben wir ganz konkrete Vorschläge gemacht, angefangen von einem besseren Versicherungsschutz für Freiwillige, einem Bonus für Betriebe, wenn sie freiwillige Mitglieder der Blaulichtorganisationen einstellen, über bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst und bessere Unterstützung bei der Ausstattung an Geräten für freiwillige Hilfsorganisationen bis natürlich hin zur Berücksichtigung im Rahmen der Schwerarbeiterregelung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich glaube, es ist höchst an der Zeit, über Modellprojekte hinaus unterstützende konkrete Maßnahmen zu setzen, damit sich auch in Zukunft die jungen Menschen, aber auch die älteren für das Gemeinwohl und für den sozialen Einsatz in unserem Land enga­gieren. Der Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes hat einmal vorgeschlagen, wir bräuchten ein Österreich-Paket, wir sollten ein Österreich-Paket mit Maßnahmen für die Freiwilligen schnüren. Dem kann ich vorbehaltlos zustimmen. Vielleicht ist unser Antrag ein Beitrag dazu, dass aus diesem Österreich-Paket auch etwas wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten. – Bitte.

 


22.29.59

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Der Antrag des BZÖ beinhaltet zweifellos einige Punkte, die sehr überlegenswert sind. Deshalb haben wir von den Regierungsparteien auch im Ausschuss einen Entschließungsantrag eingebracht, dass wir im Speziellen über einige Punkte nachdenken; das aber im Österreichischen Rat für Freiwilligenarbeit, dort, wo wir die Freiwilligenorganisationen auch am Tisch sitzen haben, denn die sollen ja mitentscheiden, welche Maßnahmen wirklich umgesetzt werden sollen.

Im Konkreten sind drei Punkte übernommen worden: die Ausweitung des Ver­siche­rungsschutzes für Freiwillige in Hilfsorganisationen, zum Teil besteht er ja; ein Bonus für Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen, wobei man zum Bonus sagen muss: das ist nicht nur in Form einer Geldleistung zu sehen, sondern durchaus auch mit Auszeichnungsfeiern und medialer Berichterstattung für die Betriebe; und natürlich auch eine bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme im öffentlichen Dienst.

Meine Damen und Herren, würden das unsere Bürgermeister nicht schon seit Jahr­zehnten vorleben, dass im öffentlichen Dienst auch freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr und des Roten Kreuzes eingestellt werden, dann würde das System in den kleinen Gemeinden schon lange nicht mehr funktionieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Da gilt es, Überlegungen anzustrengen, aber das soll, wie gesagt, im Österreichischen Rat für Freiwilligenarbeit geschehen, nämlich gemeinsam mit den Freiwilligenvertretern und mit den Freiwilligenorganisationen.

Dankenswerterweise haben auch FPÖ und Grüne zugestimmt, daher verstehe ich nicht ganz, dass es jetzt wieder einen Entschließungsantrag gibt, was natürlich legitim und möglich ist – keine Frage.

Aber noch eine Anmerkung zu den anderen Punkten, die das BZÖ angeführt hat. Bitte, das Thema Spendenabsetzbarkeit ist erledigt! Die Feuerwehren haben dezidiert den Wunsch geäußert, dass lieber der Katastrophenfonds aufgestockt wird; für alle ande­ren Organisationen wurde das bereits umgesetzt. Daher, glaube ich, ist diese Vor­gangsweise wirklich in Ordnung.

 


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