Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gartelgruber und weiterer Abgeordneter betreffend Neuausrichtung der Einheit KIAB – Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 722/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Bauwirtschaft und insbesondere des Baunebengewerbes (381 d.B.) in der 41. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 22. Oktober 2009.
Die KIAB überwacht generell die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Zu diesem Zweck ist die KIAB berechtigt, Betriebsstätten, Betriebsräume und auswärtige Arbeitsstätten sowie Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer zu betreten, notwendige Auskünfte zu verlangen und in die erforderlichen Unterlagen Einsicht zu nehmen, Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten Ausländer zu verlangen und bei Gefahr im Verzug Ausländer für die Fremdenpolizeibehörde festzunehmen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese Ausländer eine illegale Erwerbstätigkeit in Österreich ausüben oder ausüben wollen.
In der Anfragebeantwortung 28/AB, XXIII. GP, vom 29. Dezember 2006 des Bundesministers für Finanzen zur schriftlichen Anfrage (19/J) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fortbestand der KIAB ist die KIAB ab 2007 – im Rahmen der Reorganisation der Betrugsbekämpfung – organisatorisch bei den Finanzämtern angesiedelt sein. Die aus illegaler Beschäftigung resultierenden abgabenrechtlichen Konsequenzen werden damit in einer Hand gebündelt, da Schwarzarbeit immer auch Schwarzlöhne bedeutet, was die Hinterziehung von Lohnabgaben sowie steuerlich nicht erfasste Einnahmen zur Folge hat. Die KIAB ist nunmehr ein Teil der Finanzbehörde. Durch diese Maßnahmen wurden die effektiven Möglichkeiten wie auch die Handlungsweisen der KIAB stark beschränkt. Die KIAB-Mitarbeiter wurden von ihren Tätigkeits-Kernbereichen zum Teil abgezogen, zweckfremd eingesetzt oder mit Zusatzaufgaben betraut und stehen somit nicht mehr voll für die Betrugsbekämpfung bereit. Eine billige Personalreserve für die Finanzämter!
Der Finanzminister führt in der genannten Anfragebeantwortung weiter aus, dass darüber hinaus durch die Überführung der KIAB in den Bereich der Finanzämter ein Abbau der Schnittstellen zum Finanzamt erreicht werden soll. Dadurch soll die intensive und koordinierte Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern im eigenen Finanzamt und die effiziente Steuerung der Kontroll-, Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen im Wirtschaftsraum gefördert und damit die rasche Aufdeckung und Verfolgung insbesondere von steuerlichen Sachverhalten der illegalen Beschäftigung gewährleistet werden. Als plakatives Beispiel der Reorganisation der Betrugsbekämpfung ist hiezu die generelle Vorgehensweise für KIAB-Einsätze zu nennen. Noch bis vor kurzer Zeit wurden Zielobjekte von Überprüfungen kurzfristig dem Teamleiter bekannt gegeben. Dadurch war ein vorzeitiges bekannt werden, i.e. ein Durchsickern von Informationen an die Betroffenen, ausgeschlossen und eine Überprüfung damit erst sinnvoll. Nun stellt sich die Lage so dar, dass eine Meldung zur Überprüfung beim jeweils zuständigen KIAB-Team im jeweiligen Finanzamt eingeht und bis zum Einsatz viele Personen
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