Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 300

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Lebens vertreten wissen, denn Fakt ist, dass sich momentan genau dafür niemand zuständig fühlt und auch niemand zuständig ist. (Beifall bei den Grünen.)

23.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


23.31.20

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Mit diesem Antrag wird nun wieder einmal die Einrichtung einer eigenständigen Anwaltschaft für Arbeitslose gefordert. Es steht für uns außer Frage – und ich glaube, diesbezüglich gibt es einen breiten Kon­sens –, dass jene Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind – und das sind gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit nicht sehr wenige – einer besonderen Unterstützung und Hilfe bedürfen.

Das Arbeitsmarktservice mit seinen ausgezeichneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist als Erstberatungs- und Vermittlungsstelle der erste Ansprechpartner, und das nicht nur, wenn es um Arbeitslosengeld oder um Notstandshilfe geht, sondern auch wenn es darum geht, Schulungsmaßnahmen zu vermitteln.

Ich bin selbst im AMS-Regionalbeirat gewesen, und ich habe da als Arbeiterkam­mermitarbeiter keinen Interessenkonflikt, Frau Kollegin, wenn ich die Interessen der Arbeitslosen, wenn sie zuerst zur Arbeiterkammer kommen, im Regionalbeirat vertrete.

Geschätzte Damen und Herren, die Arbeitslosen haben eine anerkannte Interessen­vertretung: Das ist auf der einen Seite die freiwillige Interessenvertretung – der Österreichische Gewerkschaftsbund mit seinen Fachgewerkschaften –, und auf der anderen Seite gibt es die gesetzliche Interessenvertretung, wie Sie schon angeführt haben, die Arbeiterkammer.

Ich kann Ihnen versichern – und ich kann das aus meiner praktischen Tätigkeit heraus sagen –, dass die Interessen der Arbeitslosen – ob sie jetzt arbeitslos sind oder arbeitsuchend – auch in Zukunft sehr stark wahrgenommen werden – in der Gegen­wart und auch in der Zukunft – und dass man sich für die Arbeitslosen auch Zeit nimmt und die Ressourcen in der Arbeiterkammer, genauso wie in den Fachgewerkschaften und beim ÖGB, zur Verfügung stehen.

Geschätzte Damen und Herren, im Arbeiterkammergesetz ist festgelegt – und im § 10 genau ausgedrückt –, dass Arbeitslose gemäß dem Arbeiterkammergesetz auch Arbeit­nehmer sind. Mit dieser gesetzlichen Bestimmung, so meinen wir von der sozialdemokratischen Fraktion, sind ein ausreichender Schutz und eine ausreichende Sicherung gegeben, damit die Arbeitslosen eine Interessenvertretung haben, nicht nur bei der Beratung, sondern auch bei der Intervention beim AMS beziehungsweise auch bei der Rechtsdurchsetzung ihrer Arbeitslosenansprüche im Verwaltungsweg.

Geschätzte Damen und Herren, die Arbeitslosen brauchen keine Arbeitslosen­anwalt­schaft, die Arbeitslosen brauchen Jobs, durch die sie mit ihrem Einkommen auch ein Auskommen finden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Großruck: Einkommen, Auskommen ...! Abg. Klikovits auf dem Weg zum Rednerpult : Damit wir nicht umkommen!)

23.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.

 


23.34.26

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir am Beginn meiner Rede


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