Massive Verfehlungen von Staatsanwälten („übersehene“ Anzeige, Bruch der Immunitätsbestimmungen) wurden nicht oder zu spät entdeckt und blieben bisher ohne Konsequenzen.
Weitere Probleme ergeben sich im Zusammenhang mit der Einschaltung von BIA und LVT auch abseits der vorgesehenen Zuständigkeiten.
Die Ergebnisse der bisherigen Befragungen ermöglichen einen vorläufigen Befund: Vom Bereich der Staatsanwaltschaft Wien bis zu den Ermittlungsbehörden des Innenministeriums hat sich ein System der Regierungsjustiz gebildet. Seine Aufgabe ist einerseits der Schutz von Regierungsmitgliedern vor Strafverfolgung und andererseits die Verfolgung von Abgeordneten der Opposition weit über die Grenzen von Gesetzen und Verfassung hinaus.
Da es sich offensichtlich nicht um Einzelfälle handelt und die systematische Regierungsjustiz bis zum Beginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses auf allen Ebenen geduldet und gedeckt wurde, gibt es eine zentrale Person, die nach den Gründen für die Duldung dieser Zustände befragt werden kann: die Bundesministerin für Justiz. Genau das wollen aber die Regierungsparteien verhindern.
Dabei brechen ÖVP und SPÖ auch die Vereinbarung, die am Beginn des Ausschusses zwischen allen Fraktionen geschlossen wurde: dass nämlich wie in früheren Untersuchungsausschüssen am Ende des jeweiligen Beweisthemas das jeweils zuständige Regierungsmitglied befragt wird. Aus parteipolitischem Kalkül verhindert wird auch die für die Untersuchung wesentliche Ladung des ehemaligen Innenministers Dr. Ernst Strasser.
Eine Befragung im Rahmen einer Dringlichen Anfrage kann natürlich eine Befragung unter Wahrheitspflicht im Untersuchungsausschuss nicht ersetzen. Sie kann nur eines sein: ein erster Schritt, mit dem die Opposition der Regierung klar macht, dass die Sabotage der parlamentarischen Kontrolle durch die Ministerblockade nicht akzeptiert wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
A) Verfahren 503 UT 1/09 x (17 UT 1438/08y) der StA Wien
Causa „Westenthaler – Rufdatenrückerfassung“
1. Mit Schreiben vom 10.7.2009 an die Nationalratspräsidentin haben Sie im Wesentlichen die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren als rechtmäßig verteidigt. Bleiben Sie auch nach den bisherigen Ergebnissen den Untersuchungsausschusses bei dieser Beurteilung?
2. Wie beurteilen Sie den Umstand, dass dem Abgeordneten Westenthaler bis zuletzt der Beschluss über die Rufdatenrückerfassung gesetzwidrig nicht zugestellt wurde, so dass ihm die gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten verwehrt blieben?
3. Der Fall zeigt deutlich, dass die Möglichkeiten der Gerichte, Maßnahmen nach dem 8. Hauptstück gegenüber bloßen „Zeugen“ anzuordnen zu weit gehen. Hätte es im gegenständlichen Fall das Ermittlungsverfahren beeinträchtigt, wenn der „Zeuge“ Westenthaler vor Anordnung der Rufdatenrückerfassung über das Verfahren informiert und um Kooperation gebeten worden wäre, bzw. wenn ihm ansonsten noch vor Durchführung der Maßnahme der Beschluss über die Anordnung zugestellt worden wäre, so dass angemessener Rechtsschutz ermöglicht worden wäre?
4. Wäre ein solches „zeugenfreundliches Vorgehen“ gesetzlich gedeckt gewesen?
5. Falls ja: weshalb wurde es nicht gewählt?
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