Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 18

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Wünschen des Ex-Innenministers gedeckt habe. Durch welche organisatorischen Maß­nahmen werden Sie derartige parteipolitisch motivierte „Wunscherfüllungen“ in Zukunft verhindern?

19. Im Berichtsweg hat auch die Oberstaatsanwaltschaft die nicht geführten Ermittlun­gen gegen Strasser „übersehen“. Handelt es sich Ihrer Ansicht nach auch hier um ein zufälliges „Übersehen“?

20. Parallel zu StA Walzi hat auch das BIA die Ermittlungen gegen Strasser „überse­hen“. Auch hier wurde nur den Wünschen des Ex-Innenministers gemäß ermittelt. Es scheint wenig wahrscheinlich, dass erfahrene polizeiliche und gerichtliche Ermittler gleichzeitig ein berichtspflichtiges Verfahren von großer öffentlicher Bedeutung „über­sehen“. Haben Sie Ermittlungen eingeleitet um zu klären, ob das „Übersehen“ zuguns­ten von Ex-Bundesminister Strasser auf allen Ebenen bewusst und vorsätzlich war?

21. Auch in diesem Verfahren wurde der Abgeordnete Pilz nicht als Beschuldigter, son­dern als Zeuge geführt. Können Sie ausschließen, dass diese Einstufung (angesichts einer zumindest denkbaren Beitragstäterschaft) zur Umgehung immunitätsrechtlicher Vorschriften herangezogen wurde?

22. Wurde aufgrund der Vorfälle ein Dienst- bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet?

23. Falls nein: weshalb nicht?

24. Falls ja: Gegen wen und in welchem Stadium befindet sich dieses?

25. Wurde im Zuge der Beurteilung der Verjährungsfrage überprüft, ob allenfalls noch gleichgelagerte Delikte nach dem Zeitraum, aus dem die gegenständlichen E-Mails stammten, im Kabinett des ehemaligen (oder auch späterer) Innenministers bzw. in der Personalabteilung des BMI insbesondere durch den Parteibuchspezialisten Mag. Kloib­müller gesetzt wurden, so dass eine Verjährung nicht eingetreten ist?

26. Falls nein: Wird eine derartige Prüfung noch nachgeholt werden?

27. Konnten Sie aus den sogenannten „Strasser-Mails“ Hinweise für die Vorgehens­weise bei parteipolitisch motivierter Umfärbung von Bundesbehörden gewinnen?

28. Besteht ein Zusammenhang zwischen diesen Erkenntnissen und der zuletzt be­kannt gewordenen Auflassung der Sektion II im Justizministerium, deren Leiter sich nach Medienberichten kritisch gegenüber der Einstellung von Ermittlungen gegen einen Richter geäußert haben soll und darüber hinaus noch von Ihrer SPÖ-Vorgänge-rin im Justizressort berufen wurde?

29. Werden Sie Ihre Arbeitsweise im Justizressort auch in anderen Bereichen an jener des früheren Innenministers Ernst Strasser orientieren?

30. Sehen Sie nicht auch ein organisatorisches und rechtliches Problem darin, dass in Zukunft die politisch brisanten, berichtspflichtigen Verfahren (auch) gegen Abgeordnete von derselben Sektion und denselben Personen im Justizministerium betreut werden sollen, die zugleich gemeinsam mit dem Nationalrat an der Gestaltung der Rahmenbe­dingungen des Strafrechts arbeiten werden?

D) Verfahren 501 UT 42/08p der StA Wien

Causa „Pilz-Haidinger“

31. Ausgangspunkt auch dieses Verfahrens ist eine Anzeige durch einen Politiker der ÖVP, den damaligen Abgeordneten Kukacka. Auch hier hat der Staatsanwalt alle „An­regungen“ des ÖVP-Politikers befolgt. Im Verfahren wurde zunächst gegen den Abge­ordneten Pilz wegen des Verdachts der Beitragstäterschaft zum Verrat des Amtsge­heimnisses ermittelt. Dieses Verfahren sollte abgebrochen werden, da der Nationalrat einer Verfolgung des Abgeordneten die Zustimmung nicht erteilte. Dazu kam es jedoch


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