nicht, da die diesbezügliche Genehmigung des Vorhabensberichtes über mehrere Monate verzögert blieb. In der Zwischenzeit wurde der Abgeordnete Pilz jedoch als Zeuge einvernommen, was nach der Einschätzung des BMJ rechtswidrig war und gegen Art 57 B-VG verstieß. Durch welche organisatorischen Maßnahmen möchten Sie derartige Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern?
32. Teilen Sie diese rechtliche Beurteilung des Vorganges durch Beamte des BMJ?
33. Wurde aufgrund der Vorfälle ein Dienst- bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet?
34. Falls nein: weshalb nicht?
35. Falls ja: Gegen wen in welchem Stadium befindet sich dieses?
D) Oberstaatsanwaltschaft
36. Nur ein einziger der oben beschriebenen Verstöße gegen Bundesverfassung, Gesetze und Verfahrensvorschriften wurde von der im Berichtsweg befassten Oberstaatsanwaltschaft erkannt. Verwechselte Aktenzahlen und „übersehene“ Anzeigen und Tatbestände wurden ebenso übersehen wie gesetz- und verfassungswidrige Ermittlungen. Warum hat die Kontrolle der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft durch die Oberstaatsanwaltschaft in fast allen genannten Fällen versagt?
E) Regierungsjustiz
37. Während in den bekannten Verfahren Abgeordnete der Opposition weit über den Rahmen von Gesetzen und Verfassung hinaus verfolgt wurden, konnten Mitglieder der ÖVP-Bundesregierungen seit dem Jahr 2001 mit größtmöglicher staatsanwaltschaftlicher Milde rechnen. Das „übersehene“ Strasser-Verfahren bildet den vorläufigen Endpunkt einer Kette von Verfahren, in denen die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien wie im Verfahren „Grasser-Homepage“ ausschließlich die Interessen verdächtiger oder beschuldigter Minister vertreten hat. Warum gelten im Bereich der Staatsanwaltschaft für Verfahren gegen Oppositionsabgeordnete andere Regeln als für Verfahren gegen Mitglieder einer ÖVP-Bundesregierung?
38. Sind die Berichte zutreffend, wonach auch die sogenannte „BUWOG-Affäre“ rund um den ehemaligen Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser bereits seit mehreren Monaten in der Staatsanwaltschaft bekannt war jedoch nicht bearbeitet wurde, obwohl möglicherweise auch hier Verjährung drohen könnte?
F) Konsequenzen
39. Welche Konsequenzen beabsichtigen Sie aus den bisherigen Untersuchungsergebnissen zu ziehen?
40. Sie haben wiederholt medial die Arbeit des Untersuchungausschusses kritisiert und die Arbeit der Staatsanwälte verteidigt (vgl. etwa „Die Presse“, 14.9.2009). Wie begründen Sie diese Kritik, wenn die oben aufgelisteten, durch den Untersuchungsausschuss aufgedeckten Fehlleistungen und Versäumnisse im Bereich des Justizministeriums trotz mehrstufiger Kontrollverfahren unentdeckt bzw. ohne Konsequenzen blieben?
41. Wie soll nach Ihrer Auffassung die offenbar dringend notwendige Kontrolle der Staatsanwaltschaften in Zukunft ausgestaltet werden?
42. Weshalb lehnen Sie die Einrichtung einer weisungsfreien Spitze der Staatsanwaltschaft ab (wie Sie übrigens von Ihnen selbst noch vor mehreren Jahren gefordert wurde)?
43. Mit welchen Maßnahmen im Bereich der Justiz kann der Rechtsschutz der BürgerInnen vor Überwachungsmaßnahmen, die insbesondere auch gegen bloße ZeugInnen verhängt werden können und – wenn überhaupt – erst im Nachhinein mitgeteilt werden, verbessert werden?
44. Wird die „politische Abteilung“ der Staatsanwaltschaft Wien abgeschafft?
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