Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 19

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nicht, da die diesbezügliche Genehmigung des Vorhabensberichtes über mehrere Mo­nate verzögert blieb. In der Zwischenzeit wurde der Abgeordnete Pilz jedoch als Zeuge einvernommen, was nach der Einschätzung des BMJ rechtswidrig war und gegen Art 57 B-VG verstieß. Durch welche organisatorischen Maßnahmen möchten Sie derartige Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern?

32. Teilen Sie diese rechtliche Beurteilung des Vorganges durch Beamte des BMJ?

33. Wurde aufgrund der Vorfälle ein Dienst- bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet?

34. Falls nein: weshalb nicht?

35. Falls ja: Gegen wen in welchem Stadium befindet sich dieses?

D) Oberstaatsanwaltschaft

36. Nur ein einziger der oben beschriebenen Verstöße gegen Bundesverfassung, Ge­setze und Verfahrensvorschriften wurde von der im Berichtsweg befassten Oberstaats­anwaltschaft erkannt. Verwechselte Aktenzahlen und „übersehene“ Anzeigen und Tat­bestände wurden ebenso übersehen wie gesetz- und verfassungswidrige Ermittlungen. Warum hat die Kontrolle der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft durch die Oberstaatsan­waltschaft in fast allen genannten Fällen versagt?

E) Regierungsjustiz

37. Während in den bekannten Verfahren Abgeordnete der Opposition weit über den Rahmen von Gesetzen und Verfassung hinaus verfolgt wurden, konnten Mitglieder der ÖVP-Bundesregierungen seit dem Jahr 2001 mit größtmöglicher staatsanwaltschaft­licher Milde rechnen. Das „übersehene“ Strasser-Verfahren bildet den vorläufigen End­punkt einer Kette von Verfahren, in denen die politische Abteilung der Staatsanwalt­schaft Wien wie im Verfahren „Grasser-Homepage“ ausschließlich die Interessen ver­dächtiger oder beschuldigter Minister vertreten hat. Warum gelten im Bereich der Staatsanwaltschaft für Verfahren gegen Oppositionsabgeordnete andere Regeln als für Verfahren gegen Mitglieder einer ÖVP-Bundesregierung?

38. Sind die Berichte zutreffend, wonach auch die sogenannte „BUWOG-Affäre“ rund um den ehemaligen Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser bereits seit mehreren Mo­naten in der Staatsanwaltschaft bekannt war jedoch nicht bearbeitet wurde, obwohl möglicherweise auch hier Verjährung drohen könnte?

F) Konsequenzen

39. Welche Konsequenzen beabsichtigen Sie aus den bisherigen Untersuchungser­gebnissen zu ziehen?

40. Sie haben wiederholt medial die Arbeit des Untersuchungausschusses kritisiert und die Arbeit der Staatsanwälte verteidigt (vgl. etwa „Die Presse“, 14.9.2009). Wie begrün­den Sie diese Kritik, wenn die oben aufgelisteten, durch den Untersuchungsausschuss aufgedeckten Fehlleistungen und Versäumnisse im Bereich des Justizministeriums trotz mehrstufiger Kontrollverfahren unentdeckt bzw. ohne Konsequenzen blieben?

41. Wie soll nach Ihrer Auffassung die offenbar dringend notwendige Kontrolle der Staatsanwaltschaften in Zukunft ausgestaltet werden?

42. Weshalb lehnen Sie die Einrichtung einer weisungsfreien Spitze der Staatsanwalt­schaft ab (wie Sie übrigens von Ihnen selbst noch vor mehreren Jahren gefordert wurde)?

43. Mit welchen Maßnahmen im Bereich der Justiz kann der Rechtsschutz der Bürge­rInnen vor Überwachungsmaßnahmen, die insbesondere auch gegen bloße ZeugInnen verhängt werden können und – wenn überhaupt – erst im Nachhinein mitgeteilt wer­den, verbessert werden?

44. Wird die „politische Abteilung“ der Staatsanwaltschaft Wien abgeschafft?

 


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