Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 26

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Sehr geehrte Damen und Herren, das Hohe Haus hat dieser neuen Funktion der Staatsanwaltschaft selbst Anerkennung ausgesprochen, und zwar dadurch, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte durch eine Verfassungsbestimmung zu gerichtli­chen Organen erklärt wurden.

Aber was ist geschehen? Warum sind die Staatsanwälte solcher Kritik ausgesetzt? – Einerseits war die Reform natürlich nicht leicht umzusetzen, und andererseits hat die Staatsanwaltschaft schon jahrelang – so wie die Justiz insgesamt – mit einer sehr dün­nen Personaldecke zu kämpfen.

Meine Damen und Herren, unterstützen Sie mich dabei, in der Justiz für eine ausrei­chende Personalausstattung zu sorgen! (Abg. Kickl – in Richtung ÖVP zeigend –: Da!) Es hat keinen Sinn, wenn möglichst viele Straftaten aufgeklärt werden, wenn
kein funktionierender Kreislauf gewährleistet ist, wenn dann die Akten liegen bleiben, weil sie nicht mehr zu bewältigen sind. (Abg. Kickl: Aber manche bleiben nicht deshalb liegen!)

Ich selbst setze laufend Maßnahmen, um den Staatsanwälten das Leben zu erleich­tern, um sie von Bürokratie zu befreien, um vermehrt die Möglichkeit zu schaffen, von modernen Technologien Gebrauch zu machen. (Abg. Weinzinger: Die haben aber kein Geld!)

Aber natürlich – und jetzt komme ich zu den Fehlern, die passiert sind –, es sind Fehler passiert – dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler –, und diese Fehler müssen aufgegriffen werden, sie müssen analysiert werden, sie müssen beseitigt werden. Und am wichtigsten, meine Damen und Herren: Wir müssen aus den Fehlern lernen! (Bei­fall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)

Ich selbst habe veranlasst, dass die Vorverfahrensreform durch eine wissenschaftliche Begleitforschung evaluiert wird. Das Ergebnis wird Anfang/Mitte nächsten Jahres da sein. Ich habe einen Expertenrat eingesetzt, der schaut, ob die bestehende Fachauf­sicht verbesserungsfähig ist. Er soll aber auch Strategien entwickeln, wie die Entschei­dungen der Staatsanwälte transparenter gestaltet werden können.

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Stichwort Kontrolle sagen. Es gibt eine funk­tionierende Kontrolle. Die oberste Fachaufsicht für die Staatsanwaltschaften liegt beim Bundesministerium für Justiz. Das berühmte Weisungsrecht des Justizministers wurde in den letzten Monaten wirklich mystifiziert. Es ist kein politischer Missbrauch möglich, da das Weisungsrecht transparent gestaltet ist. Eine Weisung muss schriftlich erfolgen, sie muss im Akt aufscheinen, sie muss dem Parlament berichtet werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) – Meine Damen und Herren, ich beantworte wöchentlich si­cherlich fünf parlamentarische Anfragen in Einzelstrafsachen.

Aber auch die Volksanwaltschaft übt Kontrolle aus. Der Volksanwaltschaft wurden auch die berühmten „Falter“-Akten vorgelegt. Die schaut sich das jetzt an, und das ist auch gut so. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber auch noch einige Worte zum Untersuchungsausschuss verlieren. Untersuchungsausschüsse, meine Damen und Herren, haben in diesem Lande eine wichtige Funktion; das stimmt. Sie sorgen für die politische Aufklärung – für die juris­tische Aufklärung allerdings sorgen die Gerichte, und was nicht geschehen darf, ist, dass in anhängigen Strafverfahren Ermittlungen beeinträchtigt werden. (Abg. Dr. Strutz: Ja!)

Was auch nicht geschehen darf, meine Damen und Herren, ist, dass mit Strafrecht po­litisches Kleingeld gemacht wird und dass Strafrecht für plakative Botschaften miss­braucht wird! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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