Das Parlament muss der Ort bleiben, von dem die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass es nicht zu ihrem Nachteil sein kann, wenn sie sich mit Missständen an ihre Abgeordneten wenden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek.) – Ja, das zeigen mir die Reaktionen. Das ist für die Österreichische Volkspartei so ziemlich der größte anzunehmende Unfall. (Abg. Hornek: Die Betroffenen heißen Pilz und Öllinger!)
Das wollen Sie nicht, denn wenn einmal die Informationsweitergabe über Machtmissbrauch an das Parlament gesetzlich geschützt wird, wenn wir als Abgeordnete uns darauf verlassen können, dass den Menschen, die sich an uns wenden, nichts passieren kann, dann werden noch viel mehr – und nicht weniger! – Missstände bekannt werden. Und das ist der Grund dafür, dass Sie so sehr dagegen sind, dass dieser Untersuchungsausschuss Minister und Ministerinnen laden und befragen kann, und dass Sie so sehr dagegen sind, dass es zum Schluss zu Konsequenzen kommt, zu Gesetzen, die den Machtmissbrauch durch die Österreichische Volkspartei und die ihr zugeordnete SPÖ wirksam bekämpfen und einschränken können. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Deshalb zum Schluss: Meine Damen und Herren, das ist eine Notwehrsituation – und diese unterscheidet sich nicht grundlegend von der Situation an den Universitäten. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Es ist bezeichnend ...
11.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, das war mehr als ein Schlusssatz. Die Redezeit ist abgelaufen, ich muss Sie unterbrechen. (Abg. Dr. Pilz: Danke für die Unterbrechung!)
(Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Dr. Pilz.)
Zur Beantwortung der Anfrage hat sich die Frau Bundesministerin für Justiz zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Bundesministerin.
11.23
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Pilz hat heute gemeint, ich sei über diese Sondersitzung nicht sehr erfreut. – Das stimmt gar nicht. Ich bin sogar sehr froh, dass ich gewisse Klarstellungen treffen darf. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist richtig, die Staatsanwaltschaft ist in den letzten Wochen – ich würde sogar sagen, Monaten – ins Gerede gekommen. Das hat seine schlechten, aber auch seine guten Seiten – schließlich ist der Bedeutungswandel, den die Staatsanwaltschaft in den letzten zwei Jahren zu verzeichnen hatte, klar zum Ausdruck gekommen.
Letztes Jahr war die größte Strafprozessreform umzusetzen. Es gab 200 Gesetzesänderungen, die umzusetzen waren. Der Staatsanwalt hat eine komplett neue Funktion erhalten. Er steht jetzt im Mittelpunkt des Geschehens, vom ersten Verdacht an bis zur Anklageerhebung beziehungsweise Einstellung des Verfahrens.
Es gibt wirklich viele neue Herausforderungen für die Staatsanwaltschaft. Es gibt neue Opferrechte, neue Beschuldigtenrechte, ein ganz neues Spannungsverhältnis im Vorverfahren. – Und eines muss ich schon sagen: Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Österreich haben diese große Reform wirklich gut umgesetzt! (Beifall bei der ÖVP.)
Viele gute Leistungen dürfen durch Fehlleistungen Einzelner nicht in den Hintergrund geraten.
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