Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 32

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Meine Damen und Herren, Legendenbildung ist vorzubeugen. Richtig ist – und darauf bin ich stolz –, dass in meinem Ressort stets Meinungen und Ansichten offen geäußert und zur Diskussion gestellt werden können. Ich schätze das als Bereicherung für die Entscheidungsbasis der Ressortleitung ein.

Soweit Sie jetzt die von mir geplante Reorganisation ansprechen, so geht es hier um die Straffung der hausinternen Geschäftsprozesse und die Stärkung der Umsetzung kriminalpolitischer Zielsetzungen in der täglichen Praxis. Was daran bedenklich sein sollte, das kann ich mir wirklich nicht erklären; das verstehe ich nicht. Es hat sich ja ge­rade im Untersuchungsausschuss herausgestellt, dass manche gesetzgeberische An­liegen nicht auf eine Weise in der täglichen Praxis umgesetzt wurden, die den Vorstel­lungen des historischen Gesetzgebers entspricht.

Ich habe die Kompetenz von Angehörigen des Hauses noch nie unter dem Gesichts­punkt betrachtet, von wem sie in das Amt berufen wurden. Dies gilt im Übrigen auch für den jetzigen Leiter der Sektion II, dem es im Übrigen ja auch überhaupt nicht verwehrt ist, sich für die neue Strafrechtssektion zu bewerben. Es ist überhaupt noch keine Per­sonalentscheidung gefallen, meine Damen und Herren. Unterstellungen einer partei­politisch motivierten Personalpolitik muss ich, bitte, auf das Schärfste zurückweisen! Leute, die mich kennen, wissen, dass ich so etwas nicht mache. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin einfach nicht für einen parteipolitischen Kleinkrieg um einzelne Sektionsleiter zu haben. Und im Übrigen: Das, was ich hier im Justizressort mache – oder was wir hier im Justizressort machen –, das ist gelebte Verwaltungsreform, meine Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Strutz.)

Sie können mir doch nicht sagen, dass eine Sektion mit zwölf Mitarbeitern effizient ist! Die durchschnittliche Sektionsgröße in Österreich beträgt 133 Mitarbeiter.

Nun zur Frage 36:

Es geht um die Dienstaufsicht durch die Oberstaatsanwaltschaften. Ganz ehrlich, mei­ne Damen und Herren, auch ich finde, die Oberstaatsanwaltschaften müssen mehr in die Pflicht genommen werden. Ich würde mir ebenfalls eine stärkere und effizientere Dienstaufsicht durch die Oberstaatsanwaltschaften wünschen. Eine endgültige Bewer­tung allerdings kann ich auch erst nach Vorliegen des Berichtes des Expertenrates tref­fen, der sich auch mit dieser Problematik beschäftigt. Dieser Bericht wird übrigens in wenigen Wochen fertig sein.

Zur Frage 37:

Auf den Vorwurf einer differenzierten Behandlung von Politikern bin ich eigentlich schon in meinem Eingangsstatement eingegangen. Ich weiß, der Gegenstand des Un­tersuchungsausschusses bedingt irgendwie, dass ein solcher Eindruck erweckt wird. Bitte, er entspricht einfach nicht der Realität!

Zur Frage 38:

Sachverhaltsteile sind aus dem Ermittlungsakt zu ersetzen. Erst durch die Berichter­stattung der letzten Zeit kam der Vorwurf auf. Es ist keine Frage, dass dafür gesorgt worden ist, diesen Vorwurf zu prüfen – sorgfältig, aber ohne Vorverurteilungen. Vorver­urteilungen sind in keinem Fall angebracht, auch nicht, was die Staatsanwaltschaften betrifft. Weder sind Staatsanwälte pauschal zu verurteilen, pauschal zu kritisieren, noch sind sie pauschal zu verteidigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zu den Konsequenzen, zu den Fragen 39 bis 47:

Insgesamt kann ich darauf verweisen, dass ich dort, wo unmittelbar Notwendiges zu veranlassen war, die entsprechenden Konsequenzen bereits gezogen habe. Ich habe sehr schnell reagiert, meine Damen und Herren! Ich verweise da auch auf meine bis­herigen Antworten.

 


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