Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 33

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Aber was jetzt noch einmal die Verteidigung der Staatsanwaltschaften betrifft, so wird mir ja, wie gesagt, zum Vorwurf gemacht, ich verteidige sie zu sehr. Die Staatsanwälte sagen, ich verteidige sie zu wenig. (Abg. Ing. Westenthaler: Glauben Sie uns!) Wie gesagt, die Beeinflussung der Staatsanwaltschaften ist stark zurückzuweisen. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln, dafür stehe ich. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Aber manche sind schon gleicher als gleich!)

Niemand ist in einem Verfahren zu bevorzugen (Abg. Strache: Und manche werden benachteiligt!), und viele Leute, die mich als Richterin kennen und die mit mir jahrelang gemeinsam in einem Gerichtssaal gesessen sind, die wissen das aber ganz genau! (Abg. Grosz: Wie der Herr Elsner! Der ist auch ein Justiz..., denn wenn Sie so den Prozess geführt haben!)

Im Untersuchungsausschuss hat sich bereits mehrfach gezeigt, dass das Weisungs­recht in seinem positiven Sinne wahrgenommen wurde, nämlich um Fehlleistungen zu korrigieren. Erinnern Sie sich, meine Damen und Herren: Als der Staatsanwalt die An­zeige gegen Minister Strasser übersah, wem ist denn das aufgefallen? – Dem Bundes­ministerium für Justiz ist das aufgefallen, unter dem Interimsminister Gio Hahn! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Gio! Die Zukunftshoffnung der Wiener ÖVP!)

Meine Damen und Herren, warum sollte man auf dieses Weisungsrecht verzichten? Es wurden dadurch immer wieder Fehlleistungen korrigiert, und dazu ist die Fachaufsicht auch da. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was hätte es denn in den angesprochenen Fällen, die wir heute besprochen haben, geändert, wenn das Bundesministerium für Justiz über kein Weisungsrecht mehr verfü­gen würde? Es hätte gar nichts geändert! Das Justizministerium hätte keine Aufträge zur Fehlerbehebung geben können. Wäre das erwünscht? Oder glaubt jemand, dass sich Fehler vermeiden lassen, wenn ein dem Nationalrat verantwortlicher Bundes­staatsanwalt an die Spitze der Weisungshierarchie gesetzt würde? Macht es Sinn, ein Kollegium der Oberstaatsanwaltschaften – denen gegenüber übrigens auch Vorwürfe erhoben wurden – an meine Stelle zu setzen? – Nein! Ich bin zur Überzeugung ge­langt, dass das Weisungsrecht ein notwendiges und unverzichtbares Korrektiv dar­stellt, solange die Ressortleitung Verantwortung für die Staatsanwaltschaften auch und gerade gegenüber dem Nationalrat hat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Graf.)

Einer effizienteren Kontrolle der Staatsanwaltschaften stehe ich keineswegs grundsätz­lich ablehnend gegenüber. Genau dazu erwarte ich mir auch konkrete Vorschläge des eingesetzten Expertenrates. Dazu zählt im Übrigen auch der Tätigkeitsbereich des un­abhängigen Rechtsschutzbeauftragten, dessen Kontrolle gegebenenfalls insgesamt auf den Bereich geheimer Überwachungsmaßnahmen ausgedehnt werden könnte. Da­rüber kann man ja diskutieren.

Kommen wir zu den politischen Gruppen der Staatsanwaltschaften, die Sie so sehr stören. Die Berechtigung dieser Gruppen bei den Staatsanwaltschaften geht historisch aus den politischen Delikten hervor. Das sind insbesondere jene nach dem Verbotsge­setz. Das sind jene Delikte, die der Aburteilung durch die Geschworenengerichte vor­behalten sind. Ich stehe zurzeit in Diskussion mit der Leitung der Staatsanwaltschaft Wien und der Oberstaatsanwaltschaft Wien, weil ich der Ansicht bin, dass Verfahren gegen Politiker im Allgemeinen nach dem entsprechenden Sachgebiet bearbeitet wer­den sollten. Dazu gibt es verschiedene Meinungen, aber möglicherweise kann man diese politische Gruppe auch auflösen. Das wäre einfach fachlich zu argumentieren.

Im Übrigen hat ja der Aufgabenbereich der Gruppe insoweit eine entscheidende Verän­derung erfahren, als die Verfolgung von Amtsdelikten – und es geht ja meistens um die Amtsdelikte – nunmehr bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft liegt. Das wird nämlich auch immer wieder übersehen.

 


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