Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 35

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Frau Bundesministerin, erklären Sie uns, warum Sie nicht in den Untersuchungsaus­schuss kommen! Ja, Sie sind nicht geladen, aber mich würde prinzipiell interessieren, ob Sie bereit wären, in den Untersuchungsausschuss zu kommen. Würden Sie das machen? (Abg. Amon: Das ist eine rechtliche Frage!) – Das ist keine rechtliche Frage, mich interessiert, ob die Frau Bundesministerin prinzipiell dazu bereit ist. Aus einem ganz einfachen Grund interessiert mich das, denn: Sobald Sie sagen, Frau Ministerin, Sie wollen in den Untersuchungsausschuss kommen, wird die Verweigerungshaltung der ÖVP und der SPÖ nicht mehr länger erklärbar sein.

Frau Bundesministerin, lassen Sie sich Ihre Linie nicht von Parteisekretariaten vor­geben, die ganz etwas anderes im Sinn haben! Vergessen Sie nicht, Sie sind unab­hängig!

Der Hintergrund ist ja ein ganz anderer: Die Frau Ministerin darf nicht kommen, denn wenn die Frau Justizministerin kommt, dann wäre nicht mehr erklärbar, warum andere ehemalige Regierungsmitglieder nicht mehr kommen – allen voran der ehemalige In­nenminister Strasser, der Meister des schwarzen Postenschachers; mittlerweile sitzt er im Europäischen Parlament. Strasser wird versteckt und gedeckt, er soll nicht vor dem Untersuchungsausschuss erscheinen, und deswegen darf auch die Frau Justizministe­rin nicht in diesen Ausschuss kommen.

Herr Strasser darf nicht kommen, weil dann auf ein wesentliches Kapitel der ÖVP, nämlich den schwarzen Postenschacher, die öffentliche Aufmerksamkeit fallen würde, weil dann Strasser endlich einmal zu diesen Vorfällen Rede und Antwort stehen müss­te und weil dann endlich einmal die politisch motivierten Umfärbungen von Strasser ge­nauer unter die Lupe genommen werden würden. Und damit sind wir auch bei dem Punkt, den der Untersuchungsausschuss sehr genau untersucht hat, nämlich bei der Vorgangsweise beim Verfahren gegen Strasser.

Die eine Frage ist, warum eine Anzeige liegengelassen wurde. Dazu komme ich spä­ter. Aber wesentlich ist, wie ermittelt wurde. Der Vorwurf war – ich erinnere noch ein­mal daran –: Postenschacher im Innenministerium, schwarze Parteigänger konnten per E-Mail lokale Polizisten nach Farbe bestellen.

Wie ist das BIA vorgegangen? – Das BIA hat gesagt: Okay, schauen wir in die Perso­nalakten hinein! Sie haben sich die Personalakten kommen lassen und haben gesagt: Schauen wir, ob da die Interventionsschreiben drinnen liegen!

Na ja, meine Damen und Herren, nur die dümmsten Postenschieber legen dann auch noch die Interventionsschreiben in die Personalakten! Also ich bin „beeindruckt“ von den Ermittlungen des BIA.

Jetzt hätte man noch weiterermitteln können, aber es gibt keine Einvernahme von Strasser, es gibt keine Einvernahme von irgendeinem E-Mail-Schreiber. Das war es schon.

Und jetzt kommt der nächste Punkt: Sie sagen, die ganze Sache ist ohnedies ver­jährt. – Dazu muss man wissen – und das ist im Untersuchungsausschuss auch klar von der Oberstaatsanwaltschaft gesagt worden –: Die Ermittlungen waren schlampig. Sie sagen, das ist verjährt – aber verjährt ist es ja deswegen, weil schlampig ermittelt wurde. Das darf man nicht vergessen. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Sie uns mit so einer einfachen Erklärung hier im Parlament abspeisen können.

Zuerst wird schlampig ermittelt, dann verjährt es, und wenn es verjährt ist, sagt man, es ist egal, dass schlampig ermittelt wurde, denn es ist ja verjährt. – Genau diese Din­ge gehören im Untersuchungsausschuss besprochen! (Abg. Amon: Zitieren Sie einmal aus den Ergebnissen der Staatsanwaltschaft! Zitieren Sie einmal ordentlich aus den Unterlagen!)

 


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