Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 37

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Untersuchungsausschuss zu sagen hat. (Abg. Strache: Da ist man aber immun und kann die Unwahrheit sagen! Das ist das Problem!)

Daher verstehe ich nicht, warum das hier so runtergemacht wird. Und wenn es eben mehrere Sondersitzungen gibt, ist es auch kein Problem, dann kann man das in meh­reren Sitzungen sehr gründlich diskutieren. Das ist ein lebendiges Parlament, dazu be­kenne ich mich. So können wir auch dafür sorgen, dass es die Öffentlichkeit mitbe­kommt – und es gibt viele Dinge, die zu kritisieren sind.

Ehrlich gesagt, ich habe da auch sehr viele Kritikpunkte, und ob das Einzelfälle sind oder ob das ein systemisches Problem ist, das wird man in den Berichten zu klären ha­ben. Diese werden wir dann auch hier im Haus zu diskutieren haben, so wie wir auch die allfällige Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle auf den Justizbereich zu dis­kutieren haben – na sicher! Aber ich möchte einmal wissen, ob das Einzelfälle sind oder nicht.

Da liegt eine 150-Seiten-Anzeige gegen Minister Strasser vor, und der Staatsanwalt sagt, er hat sie übersehen oder vergessen. Abgesehen davon, wie man 150 Seiten übersehen kann? Allein das ist schon ein Kunststück. Da muss ich sagen, das ist eine etwas seltsame Angelegenheit. Ich meine, das ist ein Kritikpunkt, der zu Recht in die Öffentlichkeit gekommen ist. Ähnlich ist es bei der Causa Grasser, aber zu der komme ich noch gesondert. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) – Wir können uns nachher unterhalten, ich habe nur ein paar Minuten, und die möchte ich nutzen!

Der zweite Punkt ist folgender: Das sollte man wirklich positiv herausstreichen, weil es jetzt ein bisschen auch in den Medien die Tendenz gibt, die Untersuchungsausschüsse an sich etwas kritischer zu betrachten, wobei ich sagen muss, ganz unbeteiligt daran ist die Opposition, in dem Fall die vereinigte Opposition, nicht. Sie sollte sich überle­gen, wie sie hier die Auseinandersetzungen führt, und sie sollte sich überlegen, das so zu tun, dass das Parlament und die Einrichtung des Untersuchungsausschusses ge­stärkt werden – so wie wir uns das auch zu überlegen haben; das sage ich auch gleich dazu. Aber das ist wichtig, alle fünf Parteien sollten das tun.

Alle fünf Parteien haben auch den Beschluss für diesen Untersuchungsausschuss ge­fällt. Sie wissen, wir sind auch Verfechter dessen, dass wir an einem guten, konstrukti­ven, nachhaltigen Modell des Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht arbei­ten. Wenn wir das wirklich umsetzen wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass die bisherige Arbeit der Untersuchungsausschüsse auch auf Akzeptanz in der Bevölkerung und in den Medien stößt.

Sie kennen die ganzen Kommentare, die alle damit enden: Einen guten Dienst erweist sich die Opposition damit selber nicht, wie Herr Völker im „Standard“ geschrieben hat. – Der Eindruck besteht ja wirklich zum Teil. Und man erweist so auch der Insti­tution und dem Parlament keinen guten Dienst. Daher sage ich, da muss man wirklich Überlegungen anstellen.

Es wundert mich, dass man die positiven Punkte, die sich aus der bisherigen Arbeit des Untersuchungsausschusses – und da haben alle ausnahmslos mit großem Einsatz gearbeitet; das soll man einmal wirklich anerkennen, alle! – ergeben haben, nicht her­vorstreicht. Welche Punkte sind das?

Das ist erstens die Frage der Abgrenzung Beschuldigter/Zeuge. Der Kollege Westen­thaler könnte ja da fast selber etwas dazu beitragen; die Frau Ministerin hat dazu auch etwas gesagt. Diese Abgrenzung zwischen Beschuldigtem und Zeugen im Strafverfah­ren ist unklar, und das soll klarer geregelt werden. – Das ist ein Punkt – positiv, ein Er­gebnis der Arbeit des Untersuchungsausschusses.

Zweiter Punkt: die Frage der Rufdatenrückerfassung, also dass man sozusagen erfas­sen kann, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Das ist ja nicht gleichgültig, das


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