ist auch für die Bürgerinnen und Bürger ganz entscheidend, denn das kann ja keiner wollen. Nicht nur der Kollege Westenthaler kann das nicht wollen, sondern das kann niemand wollen!
Dieser Punkt steht auch in Zusammenhang mit der Frage Zeuge/Beschuldigter und Immunität – umgeht man die Immunität und gibt man dem Mandatar einen Status, mit dem man ihn in die Rufdatenrückerfassung eingliedern kann. Und da hat sich herausgestellt, dass wir auch über die Immunität wieder einmal neu nachdenken müssen, über die Frage der Wirksamkeit der Immunität, in welchem Bereich wir sie verbessern und in welchen Bereichen wir sie unter Umständen auch einschränken sollten.
Dritter Punkt: Eilverfahren beim Antrag auf Aufhebung der Immunität. Dieses Verfahren muss schneller gehen. Wenn ein Antrag kommt, dass jemand ausgeliefert werden soll, darf das Prozedere nicht so lange dauern, bis derjenige in der Öffentlichkeit schon so vorverurteilt ist, dass die im Immunitätsausschuss beschlossene Auslieferung dann schon einer Verurteilung gleichkommt! Denn, ehrlich gesagt, dann ist das eine Fehleinrichtung. (Abg. Amon: Oder Beweise verschwinden! Das ist auch möglich!) – Auch das, Herr Abgeordneter Amon! – Also auch das ist ein Punkt, ein positives Ergebnis der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses.
Vierter Punkt: Evaluierung der Reform der Strafprozessordnung. Das ist auch von der Frau Ministerin angesprochen worden. Es geht darum, sich anzuschauen, wie diese große StPO-Reform umgesetzt wird – ob das überhaupt gescheit war, was da beschlossen wurde. Ich bin ein großer Skeptiker, muss ich ehrlich sagen. Man muss sich nach einer Evaluierung überlegen: Welche Konsequenzen zieht man, wo macht man allfällige Veränderungen?
Jetzt komme ich zum letzten Punkt: BUWOG/Causa Grasser. Ich möchte dazu Folgendes sagen, abgesehen davon, dass das ganz seltsame Personen sind, der Herr Hochegger oder der Herr Meischberger, die in der Öffentlichkeit sagen: Jössas na, da liegen ein paar Millionen Euro in der Gegend herum, ich habe das ja ganz vergessen, ich muss das noch der Finanz melden und versteuern! Und dann noch mit denen in einer Firma zu sitzen, aus dieser Firma auszusteigen und zu sagen, eigentlich kenne ich die zwei gar nicht so richtig, denn ich bin nur rein zufällig in der Vereinsbehörde dieser Firma zugeordnet worden, also das kann es ja wohl nicht sein!
Also bitte, da gibt es einige Punkte, die zu klären sein werden, und zu Recht, muss ich sagen, wird Grasser, der ehemalige Finanzminister, hier als Beschuldigter geführt. Zumindest folgende Punkte wird sich wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft anschauen: Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Bestechung, Vorteilszuwendung, verbotene Intervention, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Untreue, Geschenkannahme durch Machthaber, Betrug, Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses, Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses – und natürlich Abgabenhinterziehung.
Das ist eine satte Liste, muss ich sagen, die da aufzuzählen ist und wo sich Staatsanwaltschaft und Finanz das jetzt alles anschauen müssen. Daher, glaube ich, muss man einmal schauen, wie dieses Verfahren läuft. Da hat es gar keinen Sinn, parallel dazu einen Untersuchungsausschuss zu führen, weil sich jeder, den wir laden, der Aussage entschlägt mit der Begründung, dazu gibt es ein laufendes Verfahren. Das hat also keinen Sinn.
Aber diese aufgezählten Punkte Grasser betreffend sind schwerwiegend, und da werden wir sehen, inwieweit die Justiz aktiv wird, inwieweit die Justiz die entsprechenden Schritte dazu setzen wird. Ich vertraue da voll auf die Justiz, aber auch auf uns alle hier im Parlament, dass wir hier den nötigen Druck ausüben, dass wir die nötige Kontrollarbeit in der Folge leisten werden: im Dienste der Österreicherinnen und Österreicher,
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