Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 40

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rung im Ausschuss darf ich das aus dem Protokoll zitieren. Es ist schon interessant, dass nach Überprüfung der Strasser-Sache und dieser E-Mails, wo ja ständig Amts­missbrauch vorgeworfen wurde, die Staatsanwaltschaft sagt:

„In Übereinstimmung mit der Ansicht der Anklagebehörde bestehen auf Grundlage der ausgehobenen Personalakten keine Anhaltspunkte für einen Befugnismissbrauch im Sinne des § 302 StGB, zumal offenbar die fachliche Eignung der jeweiligen Bewerber für die Entscheidung maßgeblich war ...“

Das sollten Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren! (Bei­fall bei der ÖVP.)

Sie kritisieren in weiterer Folge den zuständigen Staatsanwalt, weil er diese Unterlagen übersehen hat. Dazu zitiere ich weiter:

„Da jedoch unabhängig von einer allfälligen Verjährung keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten bestehen, ist die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft Wien im Ergebnis nicht zu beanstanden.“

Nehmen Sie das bitte einmal endgültig zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte schon darauf hinweisen, dass es nicht eine grundsätzliche Entscheidung der Regierungsparteien war, keine Minister zu laden, aber wir waren uns doch auch einig, dass wir dann Bundesminister ersuchen, in den Untersuchungsausschuss zu kommen, wenn es auch Sinn macht, wenn es geboten ist.

Die Fälle, die wir hier im Zusammenhang mit der Staatsanwaltschaft untersuchen, fal­len ja gar nicht in die Amtszeit der derzeit amtierenden Justizministerin.

Es gab auch bei ihrer Vorgängerin keinen einzigen Anhaltspunkt, meine Damen und Herren – ich betone: keinen einzigen! –, auf eine Weisung, also auf ein Eingreifen des jeweiligen Bundesministers. Wenn dem so wäre, wäre ich sofort dafür, dass wir den Minister in den Ausschuss bitten. Aber wenn es nicht einmal einen Anhaltspunkt dafür gibt, meine Damen und Herren, dann ist es durchsichtig, dann ist es eine politische Show der Opposition – und dafür geben wir uns nicht her! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte abschließend meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass der Herr Dr. Pilz plötzlich von der vereinigten Opposition, also sowohl von den Freiheit­lichen als auch vom BZÖ, hier offenbar auserkoren wurde, für die Opposition zu spre­chen. (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Ich habe bisher geglaubt, dass die FPÖ sicherheitspoliti­sche Fragen ernst nimmt. Ich muss das allerdings jetzt sehr in Frage stellen, wenn Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, damit einverstanden sind, dass permanent der Herr Dr. Pilz entscheidet und für die geeinigte Opposition spricht. Das ist wirklich be­merkenswert! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das weise ich auf das Schärfste zurück!)

Es wurde hier ein bisschen wehleidig dargestellt, dass manche Abgeordnete von den Staatsanwälten anders behandelt werden als die übrigen. Ich habe dafür mittlerweile durchaus Verständnis, aber bitte, nicht böse sein, ich habe mir die Immunitätsfälle seit der XXI. Gesetzgebungsperiode angeschaut und fand es interessant, dass es seit da­mals 56 Immunitätsfälle gegeben hat, aber wissen Sie, wer dabei Spitzenreiter ist? Dreimal dürfen Sie raten! (Abg. Ing. Westenthaler hebt die Hand.) Da zeigt schon einer auf, das ist ja fast wie in der Schule. – Der Herr Ing. Westenthaler ist es mit 15 Immunitätsfällen. (Beifall bei der ÖVP.)

Und der Zweite, der am zweithäufigsten offenbar mit den Gerichten in Konflikt kommt, ist der Herr Dr. Pilz. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Grünen.) Dass sich diese bei­den Herren natürlich anders behandelt fühlen als alle anderen, die keine Probleme ha­ben, ist für mich durchaus nachvollziehbar, meine Damen und Herren. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

 


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