Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 41

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Wir nehmen die Aufklärung im Untersuchungsausschuss sehr, sehr ernst. Der Herr Dr. Cap hat in seinen Ausführungen bereits einige Punkte genannt, die uns wichtig sind, weil wir glauben, dass dieser Untersuchungsausschuss am Ende entsprechende Ergebnisse zeitigen wird. (Abg. Öllinger: Sie sind ein Heuchler und Verleumder!)

Ich möchte hier dem Herrn Abgeordneten Pendl ausdrücklich danken (demonstrativer Beifall bei der SPÖ), weil auch er einer jener ist, die sich – ebenso wie in weiten Teilen der Fraktionsführer und Präsident Graf – im Ausschuss um eine echte Aufklärung be­mühen.

Wir wollen uns in der Tat die neue Strafprozessordnung im Detail anschauen. Es gibt da, Frau Justizministerin, Probleme in der Abgrenzung zwischen Beschuldigten und Zeugen. Wir wollen das Eilverfahren bei der Auslieferung von Abgeordneten umsetzen, meine Damen und Herren, denn es geht nicht nur um die Frage, ob da wochenlang eine mediale Debatte stattfindet, sondern es geht auch darum, ob jemand, wenn er ein­einhalb oder zwei Monate Zeit hat, nicht wichtige Beweismittel verschwinden lassen kann. Auch darum geht es in diesem Zusammenhang! Zur Sicherung von Beweisen macht es auch Sinn, ein Eilverfahren bei der Auslieferung von Abgeordneten an die Justiz durchzusetzen.

Das Gebot der Verhältnismäßigkeit, die Ultima Ratio – dem muss selbstverständlich zum Durchbruch verholfen werden. Es kann nicht so sein, dass es, bevor noch jemand einvernommen oder gefragt worden ist, ob er überhaupt bereit ist, Daten zur Verfügung zu stellen, schon zu einem relativ massiven Eingriff in die Privatsphäre kommt, dass man zu einer Rufdatenrückerfassung greift. Auch das möchte ich in aller Deutlichkeit hier sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend erste Maßnah­men aufgrund der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Frau Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Auswirkungen der Reform des strafgerichtlichen Vorverfahrens insbesondere auch im Lichte der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaß­nahmen im Bereich des Parlaments einer eingehenden Evaluierung zu unterziehen und dem Nationalrat einen diesbezüglichen Bericht zu übermitteln, in dem im Fall der Feststellung des Erfordernisses legislativer Maßnahmen die entsprechenden als not­wendig erachteten Gesetzesänderungen im Detail dargelegt werden.

*****

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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