Entschließungsantrag
der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend erste Maßnahmen auf Grund der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments
Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments hat sich in der bisherigen Zeit überwiegend mit Fragen befasst, die die Justiz und insbesondere die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften betreffen. Dabei konnten einige Missstände festgestellt werden, die durch interne Maßnahmen im Bereich der Justiz abzustellen sein werden.
Aus genereller Sicht wird aber auch die Frage zu beantworten sein, ob möglicher Weise manche der festgestellten Mängel systembedingt sind und insbesondere, ob diese Mängel durch die Umstellung des Systems durch das Strafprozessreformgesetz (mit) bedingt sind.
In diesem Sinn wird u.a. auch die Frage zu prüfen sein, ob die im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses im Parlament ausführlich diskutierte Regelung, wonach in die Staatsanwaltschaft in Fällen in denen wegen der Bedeutung der Tat und wegen der Person des Verdächtigten ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, Beweisaufnahmen durch das Gericht zu veranlassen hat (§ 101 Abs. 2 StPO), tatsächlich, wie vom Leiter der Oberstaatsanwalt Wien ausgeführt, „totes Recht“ ist. Ferner werden auch die Auswirkungen der Neudefinition des (materiellen) Beschuldigtenbegriffes – insbesondere im Lichte der Immunitätsregelungen – einer eingehenden Prüfung zu unterziehen sein.
Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Frau Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Auswirkungen der Reform des strafgerichtlichen Vorverfahrens insbesondere auch im Lichte der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments einer eingehenden Evaluierung unterziehen und dem Nationalrat einen diesbezüglichen Bericht zu übermitteln, in dem im Fall der Feststellung des Erfordernisses legislativer Maßnahmen die entsprechenden als notwendig erachteten Gesetzesänderungen im Detail dargelegt werden.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Graf zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen Fekter und Bandion-Ortner! Eingangs möchte ich dem Kollegen Amon sagen: Nicht die Zahl der Verfahren ist entscheidend, ob jemand vielleicht als Krimineller hingestellt werden kann, sondern die (Abg. Amon: Habe ich auch nicht gesagt!) – Genau in diesem Punkt ist es so! Vielleicht haben wir eine Staatsanwaltschaft, die sich bei offensichtlichen Fällen ganz einfach nicht traut, Verfahren einzustellen – und genau das untersuchen wir ja auch in diesen Bereichen! (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite