Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 59

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Und ich sage Ihnen noch etwas: Es ist alles bekannt. Herr Kollege Westenthaler, die Strasser-E-Mails – und ich bin ja unverdächtig, jetzt den Ernstl zu verteidigen – haben wir schon im letzten Untersuchungsausschuss gehabt. Das habt ihr alles gewusst! (Abg. Ing. Westenthaler: Ich habe gar nichts gesagt!)

Das ist in Wirklichkeit alles seit Langem bekannt, aber wir wollen das ja nicht sachlich aufarbeiten, wir wollen zu jedem einzelnen Thema eine politische Diskussion, und die gehört hier her und nicht in den Untersuchungsausschuss! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Jetzt sage ich noch etwas dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir haben wahrscheinlich einen großen „Erfolg“ – sage ich jetzt unter Anführungszeichen, weil es traurig ist! – , etwas, worauf wir bereits gekommen sind. Es müsste für jeden – und er muss nicht rechtskundig sein –, für jeden Österreicher klar sein, ohne rechtliche Grundlage gibt es keine Ermittlung. Es ist mir egal, welche Behörde es ist, und man soll sich nicht hinter Interpretationen verstecken. Darum haben wir bereits – ich will nicht sagen als Zwischenbericht – diesen Entschließungsantrag gestellt.

Wenn wir bei einer der größten Reformen die Rechte der Beschuldigten verbessern, die Rechte der Rechtsanwälte verbessern, dann kann es nicht Wille des Gesetzgebers sein, dass der Zeuge schlechter gestellt ist als der Beschuldigte. Also werden wir uns über diese Fragen zu unterhalten haben.

Ich glaube, dass wir uns alle in der Frage der Immunitätsfälle einig sind. Da waren wir uns immer einig. Wir bräuchten es nur anzugehen. Das habe ich vor noch gar nicht all­zu langer Zeit hier von diesem Rednerpult aus gesagt.

Meine Damen und Herren, wir sollten uns das wirklich selbst ins Gedächtnis rufen. Die­se Frage ist viel zu wichtig – auch für die zukünftige Arbeit, noch dazu, wo wir das so wichtige Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses reformieren wollen. Dort soll man nicht eine Politshow abziehen, sondern sich die Inhalte anschauen, einen Bericht an das Haus legen, die politische Diskussion darüber führen, aber dann auch die politisch notwendigen Entscheidungen treffen.

Das wäre sachlich und in Ordnung. Niemand ist dagegen, wenn es notwendig ist, ein Regierungsmitglied zu laden, aber wenn es nicht notwendig ist, sind wir bei der Show. Da braucht man nicht wehleidig zu sein.

Ich würde abschließend um eines bitten – da könnt ihr uns nichts vorhalten –: Die SPÖ war es, die beim letzten Untersuchungsausschuss von sich aus jenes Recht, das jeder Abgeordnete natürlich hat, nämlich in einen Untersuchungsausschuss zu gehen, zu­rückgezogen hat.

Seien wir doch einmal ehrlich! Wie entscheiden wir denn, wenn wir selbst betroffen sind? Ich weiß schon, das freie Mandat, aber ich glaube, es muss doch in unserem In­teresse sein, dass wir uns auch emotionsfrei von all diesem Persönlichen, das uns är­gert, zeigen und uns von all diesen Fragen freispielen. Dann würden wir uns auch in diesem Ausschuss wesentlich leichter tun, meine geschätzten Damen und Herren, denn viele sind hier persönlich betroffen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Lassen Sie mich ganz zum Schluss auf Folgendes hinweisen: Jetzt kann man schon diskutieren – der Abgeordnete Bartenstein braucht nicht mich, dass ich ihn verteidige, oder umgekehrt –, aber eines ist klar: Ist er bei einigen Fragen großzügig, dass sie überhaupt zugelassen werden, dann sind alle glücklich. Sagt er, nach Beratung mit dem Verfahrensanwalt, das geht überhaupt nicht, dann fallt ihr über ihn her.

Und jetzt sage ich euch etwas: Ihr habt euch das letzte Mal im Ausschuss gegenseitig ein Match geliefert – seid froh, dass das die Öffentlichkeit nicht gesehen hat!

Ich lade zur Abrüstung der Worte ein – das sage ich jetzt ganz bewusst –: Zurück zur Sachlichkeit im Dienste Österreichs! (Beifall und Bravorufe bei SPÖ und ÖVP.)

13.24

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite