Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 63

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einen Politiker geht, wird in einer bestimmten Sache vom zuständigen Beamten die Meldung gemacht: Ja, es ist ein Fehler in der Staatsanwaltschaft passiert. Aber das Kabinett sagt: Das darf aber nicht an die Öffentlichkeit hinaus, das muss man vorher ändern.

Das ist nicht der Umgang mit Fehlern oder Ähnlichem, sondern da müsste eine offen­sive Strategie angewandt werden, wenn man schon sagt, dass dort, wo Menschen ar­beiten, Fehler passieren.

Es gibt eine Sache, von der ich sage, das ist eigentlich eine große Ungeheuerlichkeit. Da würde ich Sie, Frau Ministerin, um Aufklärung bitten. In den „Salzburger Nachrich­ten“ vom 4. November 2009 haben sich die Staatsanwälte, vertreten durch ihren Präsi­denten, zu Wort gemeldet. Es wird Mandatsmissbrauch durch Abgeordnete vorgewor­fen. Hier steht wörtlich – ich zitiere –:

„Nicht die in die Kritik geratenen Justizvertreter seien es, sondern einzelne Mitglieder des Untersuchungsausschusses zur ,Spitzelaffäre‘, die unverhohlen Einfluss auf an­hängige Strafverfahren nähmen ...“

Meine Damen und Herren! Es sind 17 Mitglieder aller Parteien im Untersuchungsaus­schuss vertreten. Ich kann für meine Fraktionskollegen und mich behaupten, dass es nicht freiheitliche Mandatare waren, die versucht haben, die Staatsanwaltschaft in ir­gendeiner Form zu beeinflussen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber wir wollen von der Staatsanwaltschaft wissen: Wer sind diese Abgeordneten, die da drinnen sitzen? Ansonsten könnte man in den Verdacht geraten, dass die Staatsan­wälte auch nur unsubstanziert irgendeine Nebelgranate werfen, um von Unzulänglich­keiten im eigenen Bereich abzulenken. Wir wollen das wissen, damit man auch da die Fehler aufarbeitet. Es ist wirklich eine hygienische Maßnahme für dieses Parlament, dass diese Abgeordneten auch seitens der Staatsanwaltschaft oder durch Sie genannt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesministerin, Ihnen wird ja aufgefallen sein, dass die Staatsanwaltschaft durchwegs eine schlechte Medienberichterstattung im Rahmen der bisherigen Ergeb­nisse aus dem Untersuchungsausschuss hatte. Und da fällt auf, dass es eine politische Abteilung gibt – oder politische Abteilungen –, die nicht zur besonderen Freude zumin­dest des Parlaments – wahrscheinlich einer Partei hier doch – arbeiten. Aber es gibt auch einen Pressesprecher. Und ich frage angesichts der Personalnot – da wir immer hören, man hätte durch die Reform zu wenige Staatsanwälte –: Muss sich überhaupt wirklich jede Staatsanwaltschaft einen Pressesprecher leisten, der so viele Kontakte hat, dass er freigestellt wird? Wir wären der Meinung, jeder Staatsanwalt hätte eigent­lich seine ureigenste Sache zu machen, anstatt die Medien mit diversen Informationen zu versorgen. Medienpolitik ist nicht Interesse einer Staatsanwaltschaft (Beifall bei der FPÖ), noch dazu, wenn sie derart unpräzise ist. (Abg. Grosz: Jarosch!)

Da hat sich ja ein Pressesprecher im Untersuchungsausschuss bereits für eine flapsige Bemerkung und dafür entschuldigt, dass derartig im Ton danebengegriffen wurde. Wir glauben, es würde genügen, wenn die Öffentlichkeit über die Pressestelle des Ministe­riums selbst über wirklich wichtige Dinge informiert wird.

In diesem Zusammenhang, Frau Bundesministerin: Wundert es Sie nicht, dass aus dem Bereich der Justiz immer wieder Dinge an Hochglanzmagazine hinausdringen? Ich denke zum Beispiel nur an einen kleinen Fall: Ein Politiker stellt ein Ansuchen um Ratenzahlung bei einem Gericht und in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift „NEWS“ steht schon drinnen, dass das passiert ist. Kann das der Politiker selbst machen, dass er eine schlechte Presse haben möchte – ich weiß nicht, ob es so perverse Politiker gibt –, kann der Anwalt daran schuld sein, der das eingebracht hat, oder wurde unter­sucht, ob es hier undichte Stellen im Bereich der Justiz selbst gibt? – Mir fehlen dazu die Ergebnisse.

 


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