Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 66

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maßnahmen jeweils drei mögliche Termine zu nennen, an denen sie dem Untersu­chungsausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stehen können.“

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Dann tun wir uns leicht, Frau Ministerin! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich glaube, das ist genau so eine unkonventionelle Idee, wie Sie unkonventionell sind und nicht in Politsprech und diese alten Fahrwasser hineingeraten. Nennen Sie uns drei Termine, wir richten den Ausschuss danach, und dann sprechen wir im Ausschuss miteinander, weil es auch notwendig ist, dort miteinander zu sprechen! Ich glaube, dass Sie – weil Sie noch nicht im Ausschuss waren – gar nicht wissen, was sich dort abspielt, was die bisherigen Ergebnisse sind.

Wenn Herr Donnerbauer und andere hier herauskommen und sagen, wir betrieben nur billige Show im Untersuchungsausschuss, dann entgegne ich, das stimmt nicht, weil ja doch hanebüchene, ja skandalöse Ereignisse stattgefunden haben (Zwischenrufe bei der ÖVP): Dass ein Staatsanwalt, der mittlerweile sogar vom Verfahren abgezogen worden ist – ich nenne seinen Namen, Kronawetter –, rechtswidrig gegen eine Rede eines Parlamentariers im Hohen Haus ermittelt und dann, als er erkennt, dass das falsch war, auch noch gegen die Mitarbeiter des Parlamentsklubs, ist nicht nur ein Skandal, sondern klassischer dokumentierter Verfassungsbruch, Frau Ministerin. (Bei­fall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es genügt nicht, Frau Ministerin – ich war bass erstaunt –, dass Sie uns heute – und das war die eigentliche Neuheit an der Beantwortung – mitteilen, dass nichts passiert ist. Der Staatsanwalt ist in Amt und Würden, es läuft kein Verfahren. Das ist abge­schlossen, es gibt keine Verfehlungen. – Was soll denn noch Schlimmeres passieren, als dass ein Staatsanwalt selbst gegen die Gesetze, ja sogar gegen die Verfassung verstößt? Ich verlange daher, dass auch gegen diesen Staatsanwalt entsprechende disziplinäre Maßnahmen gesetzt werden und zumindest ermittelt wird, warum er das getan hat. Ich glaube, dass das dringend notwendig ist, weil das kein zweites Mal pas­sieren darf.

Es ist nicht immer nur ein Fehler. Sie sagen, es passieren Fehler. – Ja, es passieren schon Fehler, aber wir sehen, dass sie immer bei denselben Leuten passieren und im­mer gegen dieselben ermittelt wird. Wenn gegen Oppositionspolitiker ermittelt wird, wird ganz genau hingeschaut (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler), und wenn gegen Regierungspolitiker ermittelt wird, dann wird ganz genau weggeschaut, liegen gelas­sen, verjährt. – Das wollen wir nicht. Das ist keine Objektivität in der Justiz, Frau Minis­terin! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich werde zwei Zeugen aufrufen, die sich heute zwar im Hohen Haus befinden, sich aber nicht zu Wort gemeldet haben. Frau Ministerin, wenn Sie es uns nicht glauben, vielleicht glauben Sie es der Parlamentspräsidentin! Ich zitiere sie ganz frisch, 24. Ok­tober, in der Tageszeitung „Die Presse“:

Nationalratspräsidentin Barbara: „Prammer macht sich ,Sorgen um den Rechtsstaat‘“.

Der Untersuchungsausschuss – sagt sie – habe „viele wichtige Hinweise zutage geför­dert“, in der Staatsanwaltschaft seien „willkürliche Aktionen geschehen, die jedweder rechtsstaatlicher Regeln entbehren“ würden. – Zitatende.

Das stellt eine Bedrohung für den Rechtsstaat dar, richtet Ihnen die Parlamentspräsi­dentin aus, Frau Ministerin! – Da müssen Sie handeln! Es ist nicht die böse Opposition, die Märchen verbreitet, sondern es ist eine Zeugin, die ich hier aufrufe.

 


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