Aber:
Rund zwei Drittel dieser sogenannten Erhöhung des Hochschulbudgets von 2008 auf 2009 beziehen sich auf Kosten, die von den Universitäten weder verursacht wurden noch in Hinkunft beeinflusst werden können.
Diese sogenannte Erhöhung des Hochschulbudgets um rund 400 Mio. Euro erweist sich als große Täuschung, wenn man bedenkt, dass der FWF bisher vom BMVIT budgetiert wurde (77,2 Mio. Euro) und die Kompensation des Entfalls der Studiengebühren (157 Mio. Euro) ebenfalls zu keiner Nettoerhöhung des Universitätsbudgets führt. Nach dieser Überschlagsrechnung wird das Universitätsbudget von 2008 auf 2009 also nicht um ca. 400 Mio. Euro, sondern sondern bedeutend geringer steigen.
Der Uni-Globalbetrag soll einmal im Jahr 2010 gegenüber 2008 um 220 Mio. Euro erhöht werden und wird in den Folgejahren etwa auf diesem Niveau eingefroren. Und dies unter Einschluss des Mehraufwandes für den Uni-Kollektivvertrag von geschätzten 50 Mio. Euro.
Unscharfe Abgrenzung von Uni- und sonstigem Hochschulbudget:
Das BMWF vermengt in Pressemeldungen gerne die beiden Begriffe Unibudget und Fachhochschulbudget. Durch diesen optischen Trick steigt natürlich die Gesamtsumme, also stieg auch das „Hochschulbudget“, denn das BMBWK verstand (so wie auch heute noch das BMWF) unter Hochschulbudget die Bundesaufwendungen für die Universitäten und die Fachhochschulen. Minister Hahn hat diese Praxis des „Schönrechnens“ fortgesetzt. So wird das Budget der sogenannten „Eilte-Uni“ ISTA von derzeit 2,8 Mio. Euro auf 39,5 Mio. Euro im Jahr 2013 erhöht werden und unter dem Uni-Budget subsumiert.
Unzulässige Etikettierung des FWF-Budgets als Bestandteil des Hochschulbudgets:
Ab 2002 wurde der Ansatz 65326 des BMVIT (FWF, Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) in den offiziellen Statistiken des BMWF (vormals BMBWK) zu ca. 85 % ins sogenannte Hochschulbudget einbezogen, mit dem Argument, dass ca. 85 % der FWF-Förderungen ForscherInnen aus dem universitären Bereich zugeteilt werden. Im Bundesfinanzrahmen wird der FWF ab 2009 zur Gänze dem Hochschulbudget zugerechnet. Damit wird aber die Tatsache ignoriert, dass FWF-Förderungen von Gesetzes wegen in der Einnahmen-Ausgabenrechnung der Universitäten als Fremd- oder Drittmittel verbucht werden müssen.
2) Versagen beim FWF Budget
24.04.2009, Presse und News, www.bmwf.gv.at:
Wissenschaftsfonds FWF steht auf soliden finanziellen Beinen
„„Bis 2013 bekommt der FWF aus meinem Haus jährlich 160 Millionen Euro. Das sind im Vergleich zu den vergangenen fünf Jahren 25 Prozent, also ein Viertel, mehr an Budget. Für das Jahr 2009 wurde der Anteil des Ordinariums von rund 77 Mio. € (2008) auf 134 Mio. € angehoben.“
Economy Nr. 75, August 2009, Presse und News, www.bmwf.gv.at:
"Der Wachstumspfad geht weiter"
(Frage an BM Hahn: Kommen wir zur Excellence-Strategie: Wo sehen Sie Österreichs Schwerpunkte?)
„Ein großes Anliegen war mir auch, für Kontinuität und Planungssicherheit zu sorgen. Das FWF-Budget etwa steht für die nächsten fünf Jahre, und es gibt ein Plus von rund 25 Prozent gegenüber den vergangenen fünf Jahren.“
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