Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 42

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Kasachstan und der Causa MobilTel – gemeint ist die MobilTel Bulgarien – eingebracht wurde.

Wir haben jetzt eine besondere Situation. Dieser Antrag wird behandelt, aber die Debatte darüber findet im Anschluss an die Debatte über den Dringlich Antrag statt. Wir haben aber bis dorthin eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Problematik zu klären, die sich schon das letzte Mal gestellt hat, die aber nicht geklärt wurde, nämlich die verfassungsrechtliche Problematik, dass der Spitzel-Untersuchungsausschuss heute – angekündigt von der ÖVP – abgewürgt werden soll. Ab heute wird dieser Untersuchungsausschuss mit Unterstützung der sozialistischen Begleitpartei abge­würgt. Er soll abgewürgt werden°!

Damit wird ein einstimmig von diesem Haus eingesetzter Untersuchungsausschuss von einer Minderheit – in diesem Fall von der ÖVP mit Begleitung der SPÖ – im Aus­schuss abgewürgt. Das ist eine verfassungsrechtliche Problematik, die einfach ins Groteske geht. Und diese Frage wäre dringlich vor der Debatte über den neuen Untersuchungsausschuss zu klären, zumal deswegen, weil es hier auch die Bereit­schaft der Frau Bundesminister Bandion-Ortner gibt, im Untersuchungsaus­schuss zu erscheinen, es aber die ÖVP verhindert, dass sie erscheinen kann, weil es die öffent­liche Ankündigung des Ex-Botschafters der Republik Kasachstan gibt – in mehreren Medien nachzulesen –, im Untersuchungsausschuss erscheinen zu wollen, um auszu­sagen, es aber die Österreichische Volkspartei deswegen, weil sie halstief in einem Parteienfinanzierungssumpf drinnensteckt, verhindert, dass der Herr Alijew vor diesem Ausschuss erscheint. (Hallo-Rufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wir haben das Problem, dass wir einen Ex-Minister laden wollen, der für das gesamte System, das wir im Bereich des Innenressorts untersucht haben, verantwortlich ist, aber die Österreichische Volkspartei es verhindert, dass er geladen werden kann!

Hohes Haus! Das ist eine verfassungsrechtliche Problematik, die vor dem Hintergrund der einstimmigen Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses und des einstim­migen Auftrages aller Fraktionen – auch der Oppositionsfraktionen – gefasst wurde. Und nun dreht das eine Partei, die kein Interesse an Aufklärung, keine Interesse an demokratischer Kontrolle hat, ab. Das ist ein Anschlag auf die parlamentarischen Kontrollrechte, der in der Form, meine Damen und Herren, noch nie stattgefunden hat! (Beifall beim BZÖ.)

Daher muss das vorher in einer Präsidialkonferenz diskutiert werden, um die Debatte über unseren Antrag auch auf einer entsprechenden verfassungsrechtlich geklärten Grundlage führen zu können. (Beifall beim BZÖ.)

13.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Her Abgeordneter Stadler, ich habe Ihre Wort­meldung zur Geschäftsbehandlung, die Sie weitestmöglich ausgelegt haben, gehört. Morgen findet eine Sitzung der Präsidiale statt. Ich gehe davon aus, dass Ihr Klubobmann dieses Thema morgen in der Präsidiale einbringen wird. Dort ist auch der richtige Platz, weiter darüber zu diskutieren.

Herr Abgeordneter Dr. Pilz hat sich ebenfalls zur Geschäftsbehandlung zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


13.09.50

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich möchte Sie in aller Form darauf hinweisen, dass durch das Vorgehen der Öster­reichischen Volkspartei mit Hilfe der Fraktion der SPÖ heute im Untersuchungs­ausschuss der § 42 Z 2 des Geschäftsordnungsgesetzes gebrochen worden ist.

 


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